Betreff
Einrichtung einer Außenstelle für den Hort
Vorlage
FB I/311/2016
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt: Die Anmeldezahlen für das neue Kindergartenjahr liegen nunmehr vor. Bereits im vergangenen Jahr konnten nicht alle Anträge auf einen Hortplatz bedient werden, weil nicht ausreichend Hortplätze zur Verfügung standen. Die Antragszahlen für dieses Jahr zeigen, dass der Bedarf an Hortplätzen steigend ist. Bei der derzeitigen Gruppenstruktur bleiben 24 Kinder auf der Warteliste stehen.

 

Darüber hinaus hat die Grundschule Mitte Bedarf an einem weiteren Raum für den Einsatz einer Sozialpädagogin. Die Stelle wurde zunächst für die Dauer von 2 Jahren bewilligt.

 

Die ehemalige Lehrerwohnung steht ab 01.03.2016 zur Neuvermietung oder Eigennutzung frei. Um den Bedarf an Hortplätzen zu decken wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Wohnung übergangsweise als Außenstelle für den Hort zu nutzen. Es könnte die Einrichtung einer Hortgruppe mit 20 Plätzen erfolgen. Vormittags kann ein Raum von der Grundschule genutzt werden.

 

Alternativ wurde auch geprüft, ob die Einrichtung einer altersübergreifenden Gruppe (Kindergarten- und Schulkinder in einer Gruppe) möglich wäre. Sofern lediglich 2 Integrationsgruppen eingerichtet werden, könnten 6 Schulkinder aufgenommen werden. Darüber hinaus könnte auch das Betreuungsalter herabgesetzt werden. Derzeit werden Schüler bis zu einem Alter von 12 Jahren aufgenommen. Beide Alternativen hätten kurzfristig erhebliche Veränderungen/Schwierigkeiten bedeutet und dennoch den Bedarf nicht decken können.

 


 

 


Beschlussvorschlag: Die ehemalige Lehrerwohnung (An der Kirche 14) wird nach den Sommerferien durch den Hort Lemwerder genutzt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendige zusätzliche Hortgruppe als Außenstelle einzurichten und die entsprechenden Genehmigungen einzuholen. Vormittags wird ein Raum zusätzlich durch die Grundschule Mitte genutzt. Die Einrichtung erfolgt für ein Kindergartenjahr. 

 


Finanzielle Auswirkungen: Es werden voraussichtlich folgende zusätzliche Kosten entstehen:

Umbaukosten (wird in der Sitzung mündlich vorgetragen)

 

Einrichtungs-/Ausstattungskosten 8.500 €

Personalkosten 2 Erzieherinnen (abzüglich Zuschüsse Land) 61.000 €/Jahr

Darüber hinaus werden Kosten für die Reinigung und den lfd. Betrieb anfallen. Dem gegenüber sind die Beiträge der Eltern und der Zuschuss des Landkreises anzurechnen.