Betreff
Eschhofschule - Neugestaltung des Vorplatzes, Sachstandbericht
Vorlage
FB II/062/2016-1
Art
Informationsvorlage
Referenzvorlage

Im Finanz- und Planungsausschuss vom 21.04.2016 hat BGMin Neuke berichtet, dass die Maßnahme des Umbaus des Vorplatzes der Eschhofschule nur städtebaurechtlich gefördert werden kann, wenn die Gemeinde Eigentümer der Fläche ist. In der Anlage ist die Fläche dargestellt, die nach Fertigstellung in die Unterhaltung der Gemeinde (532 m² entsprechend 19%) übergehen wird. Über weitere Eigentumsanteile und die Form des Überganges steht eine Einigung noch aus.

 

 

Gegenwärtig ist die Ausführungsplanung der Hofflächen einschließlich der vertieften Ermittlung der Kosten als Vorbereitung der Ausschreibung der Arbeiten der Schwerpunkt der Planung. Eine abschließende Abstimmung mit dem Landkreis steht unmittelbar bevor. Ziel ist weiterhin, die Maßnahme zum Ende der Sommerferien abzuschließen.

 

Die aktuellen Planzeichnungen sind beigefügt.