Im Finanz- und
Planungsausschuss vom 21.04.2016 hat BGMin Neuke berichtet, dass die Maßnahme
des Umbaus des Vorplatzes der Eschhofschule nur städtebaurechtlich gefördert
werden kann, wenn die Gemeinde Eigentümer der Fläche ist. In der Anlage ist die
Fläche dargestellt, die nach Fertigstellung in die Unterhaltung der Gemeinde
(532 m² entsprechend 19%) übergehen wird. Über weitere Eigentumsanteile und die
Form des Überganges steht eine Einigung noch aus.
Gegenwärtig ist die
Ausführungsplanung der Hofflächen einschließlich der vertieften Ermittlung der
Kosten als Vorbereitung der Ausschreibung der Arbeiten der Schwerpunkt der
Planung. Eine abschließende Abstimmung mit dem Landkreis steht unmittelbar
bevor. Ziel ist weiterhin, die Maßnahme zum Ende der Sommerferien
abzuschließen.
Die aktuellen
Planzeichnungen sind beigefügt.