Betreff
Erstellung von Fahrgastunterständen
1. Haltestelle Bargweg (Ortsteil Krögerdorf)
2. Haltestelle Seglerheim (Ortsteil Ochtum)
Vorlage
FB II/353/2016
Art
Beschlussvorlage

1. Haltestelle Bargweg

 

In verschiedenen Ausschüssen wurde eine Ergänzung der Haltestelle Bargweg um einen Fahrgastunterstand beraten. Eine Entscheidung dazu ist bisher nicht erfolgt. Um die Fristen für die Anmeldung der Bauprogramme einzuhalten ist nunmehr eine Entscheidung bis Ende September erforderlich.

Hierzu sind folgenden Maßnahmen erforderlich:

- Neuanlegung eines gepflasterten Wartebereiches. Herstellung einer Entwässerungsrinne.

- Aufstellen eines Buswartehäuschens, Modell „Mars“ der Firma Ziegler

- 3er-Sitzbank, Abfallbehälter, Fahrradständer.

 

Die Haltestelle (siehe Lageplan) liegt an der Berner Straße (L 875) in Höhe der Einmündung des Bargweges. Die Gemeinde verfügt im unmittelbaren Bereich des jetzigen Haltestellenschildes über keine ausreichenden Flächen für die Errichtung eines Fahrgastunterstandes. Die Haltestelle könnte um ca. 20 m nach Westen verlegt werden um auf einer Fläche, die dem Land Niedersachsen gehört, den Unterstand zu errichten. Hierzu muss eine Nutzungsvereinbarung mit der Nds. Landesbehörde f. Straßenbau und Verkehr geschlossen werden. Die Fläche dort liegt jedoch unmittelbar neben einer Grabenböschung, welches bei den Bauausführungskosten mit berücksichtigt werden müssten.

 

Die Herstellkosten werden daher auf ca. 16.300,00 Euro geschätzt.

 

 

Finanzielle Förderung der Baumaßnahme

 

Seitens des ZVBN würde die Maßnahme mit 2.500,00 Euro gefördert werden, da die Haltestelle nur von Schulbussen (Linie 455 und 459) bedient wird. Ein entsprechender Förderantrag muss beim ZVBN bis Ende September eingereicht werden, um diese Maßnahme im Jahr 2017 beginnen zu können. Ein frühzeitiger Ausführungsbeginn im Jahr 2016 wäre ebenfalls möglich.

 

Um eine zusätzliche Förderung der Landesnahverkehrsgesellschaft beantragen zu können ist der barrierefreie Ausbau der Haltestelle erforderlich. Die Mehrkosten würden ca. 6.000,00 Euro betragen. Die Förderquote der LNVG liegt bei ca. 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. 5 - 10 % der Zuwendung werden erst nach Vorlage des vollständigen, vom zuständigen RPA vorgeprüften Verwendungsnachweises ausbezahlt. Der entsprechende Antrag müsste bis Ende Mai 2017 gestellt werden, um die Maßnahme im Jahr 2018 beginnen zu können. Ein frühzeitiger Baubeginn ist nicht möglich.

 

Bei kompletter Ausschöpfung der möglichen Fördersummen beträgt der Gemeindeanteil der Baukosten 12,5 % (rd. 3.000,- €).

 

2. Haltestelle Seglerheim

 

Der 1. Oldenburgische Deichband hat im Rahmen der Schließung des Deichschaartes Ochtum das Gespräch mit der Gemeinde gesucht um die Neuanlage der Treppe in Ochtum von der Straße aus anbinden zu können. Geplant ist die Anlage eines Schotterplatzes. In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage, ob diese Bushaltestelle nicht ebenfalls mit einem Fahrgastunterstand ausgestattet werden sollte. Die Maßnahmen sind oben beschrieben.

Die Haltestelle (siehe Lageplan) liegt an der Delmenhorster Straße (L 885) in Höhe der neuen Deichtreppe. Die Gemeinde verfügt im unmittelbaren Bereich des jetzigen Haltestellenschildes über keine Flächen für die Errichtung eines Fahrgastunterstandes. Es müsste daher mit dem Flächeneigentümer, dem I. Oldb. Deichband, eine Nutzungsvereinbarung geschlossen werden. Diese ist in Aussicht gestellt worden.

 

Die Herstellkosten werden daher auf ca. 10.000,00 Euro geschätzt.

 

 

Finanzielle Förderung der Baumaßnahme

 

Seitens des ZVBN würde die Maßnahme mit 4.000,00 Euro gefördert werden, da die Haltestelle Linie 450 bedient wird. Ein entsprechender Förderantrag muss beim ZVBN bis Ende September eingereicht werden, um diese Maßnahme im Jahr 2017 beginnen zu können. Ein frühzeitiger Ausführungsbeginn im Jahr 2016 wäre ebenfalls möglich.

 

Es wird vorausgesetzt, um die Maßnahme über das ÖPNV-Förderprogramm der LNVG zusätzlich fördern zu lassen, dass die Haltestelle barrierefrei ausgebaut werden muss. Die Mehrkosten würden ca. 2.000,00 Euro betragen. Die Förderquote der LNVG liegt bei ca. 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. 5 - 10 % der Zuwendung werden erst nach Vorlage des vollständigen, vom zuständigen RPA vorgeprüften Verwendungsnachweises ausbezahlt. Der entsprechende Antrag müsste bis Ende Mai 2017 gestellt werden, um die Maßnahme im Jahr 2018 beginnen zu können. Ein frühzeitiger Baubeginn ist nicht möglich.

Bei kompletter Ausschöpfung der möglichen Fördersummen beträgt der Gemeindeanteil der Baukosten 12,5 % (rd. 1.500,-€).

 

 

Anmerkung:

 

Es handelt sich bei den geschätzten Baukosten um Hochrechnungen auf Grundlage bisher erstellter Wartehäuser aus dem Jahr 2006 unter Berücksichtigung möglicher Preis-steigerungen in der Bauausführung und des Materials von 20 %.

 


 

 


Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss spricht dem VA die Empfehlung aus, dass die Verwaltung mit der Beantragung der Fördermittel des ZVBN bis Ende September 2016 für … Haltestellen beauftragt wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für die vorgenannten Maßnahmen sind im Haushalt 2016 keine Finanzmittel eingeplant. Die Mittel wären im Haushalt 2017/2018 zu berücksichtigen.