Betreff
Osttangente;
Beratung zur Abwägung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
a) Stellungnahme Landkreis Wesermarsch - Referat 61 - Planung
b) Stellungnahme Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Oldenburg
Vorlage
FB II/273/2015-16-5
Aktenzeichen
612645
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden u.a. Stellungnahmen vom Landkreis Wesermarsch und von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abgegeben.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen fanden am 23.05.2016 und 28.06.2016  Abstimmungsgespräche über den Umgang mit den vorgenannten Stellungnahmen und das weitere einvernehmliche Vorgehen mit Vertretern vom Landkreis und der Landesbehörde statt.

 

 

Erläuterungen:

 

a) Der Landkreis spricht in seiner Stellungnahme den Kreistagsbeschluss vom 22.10.1979      an. Im Beschluss wurde seinerzeit festgehalten, dass die Industriestraße nach Fertigstellung von einer Gemeindestraße in eine Kreisstraße aufgestuft werden soll. Im Gegenzug würde die Kreisstraße - K 217 - (Ritzenbütteler Straße und Tecklenburger Straße) in eine Gemeindestraße herabgestuft werden.

Zu den aufgeführten Punkten der Straßenumstufungen wurden in der Vergangenheit bereits mehrere Gespräche geführt in denen auch bereits auf die mögliche „Osttangente“ (Weiter-führung über Flughafenstraße bzw. Ernst-Pieper-Straße und Werner-von-Siemens-Straße) als Lückenschluss eingegangen wurde.

Der Landkreis weist weiter daraufhin, dass „bei einem Ausbau eines Kreisstraßenabschnittes andere Planungsvoraussetzungen“ gelten und dementsprechend ein „Planfeststellungsver-fahren“ erforderlich werden würde.

 

 

 

 

b) Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr weist auf die durch den geplanten „Lückenschluss“ (Osttangente) daraufhin, dass Verkehre verlagert werden, da eine durch-gängige Straßenverbindung zwischen der L 875 (Hauptstraße) und der L 885 (Stedinger Straße, An der Fähre) entstehen würde.

 

Dementsprechend müsste laut Landesbehörde im Zuge der „Osttangente“ bei den nachfolgend genannten Straßen der verkehrsgerechte Ausbau der Landes- und Kreisstraßen beachtet werden.

 

1. Kreuzung L 885 / K 217 / Flughafenstraße / Industriestraße

2. Einmündung L 875 / Werner-von-Siemens-Straße

3. Kreuzung K 217 / Ernst-Pieper-Straße

 

Es müssten daher vor Baubeginn der „Osttangente“ ein Ausbauplan, Sicherheitsaudit, vorge-legt werden. Außerdem müssten Vereinbarungen gem. § 34 (1) Nds. Straßengesetz (NStrG) zw. dem Land Niedersachsen bzw. dem Landkreis Wesermarsch geschlossen werden.

 

Des Weiteren sollen nach Fertigstellung der Baumaßnahmen dem Straßenbaulastträger gem. § 35 NStrG die Mehrkosten für die Unterhaltung des Einmündungsbereiches erstattet werden. Zusätzlich soll die Gemeinde einen Ablösungsbetrag in Höhe von etwa den Herstellungskosten der Maßnahmen tragen.

Es wird ebenfalls angeregt ein Planfeststellungsverfahren für die geplante Straßenverbindung zwischen der L 875 und L 885 durchzuführen.

 

Fazit: Aufgrund der vorliegenden Einwendungen und den nachfolgenden Gesprächen wird im Rahmen einer vorgezogenen Abwägung zur Beteiligung dieser Behörden empfohlen, anstatt des geplanten Bebauungsplanes ein Planfeststellungsverfahren für den gesamten Abschnitt zwischen der L 875 (Hauptstraße) und L 885 (Stedinger Straße) durchzuführen. Die Vorteile liegen in einer rechtssicheren Gesamtbetrachtung des Gebietes und in Einbeziehung der zukünftigen Umwidmung zur Kreisstraße.

Planfeststellungsbehörde wäre der Landkreis Wesermarsch. Über den Umfang der notwendigen Gutachten und die einzelnen Verfahrensschritte würde die Verwaltung nach Abstimmung mit dem Landkreis berichten.

 


Beschlussvorschlag: Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem VA die Verwaltung zu beauftragen die notwendigen Schritte zur Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens vorzubereiten und dem Ausschuss vorzustellen.