Betreff
Hauptsatzung
Vorlage
FB I/380/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Nach § 12 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz muss jede Kommune eine Hauptsatzung erlassen.

 

Die aktuelle Hauptsatzung vom 26.04.2012 ist mit einem Änderungsvorschlag in der Anlage beigefügt. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, § 3 der Hauptsatzung (Ratszuständigkeit) zu ändern. Die Wertgrenzen sollten zur Verwaltungsvereinfachung von 2.000 € bzw. 5.000 € auf 10.000 € erhöht werden. Gerade laufende Aufträge wie Wartungsverträge, Reinigungsaufträge Gewässer oder andere Aufträge und Anschaffungen der laufenden Verwaltung übersteigen die bisherige Wertgrenze.

 

Für Beschlüsse über die Hauptsatzung ist die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung erforderlich.

 


Anlage: Hauptsatzung der Gemeinde Lemwerder

 


Beschlussvorschlag: Die Hauptsatzung wird wie oben vorgeschlagen beschlossen.