Betreff
Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe
Vorlage
FB I/381/2016
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis Wesermarsch hat mit den Mitgliedsgemeinden im Jahr 2011 einen Vertrag zur Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe abgestimmt und im Jahr 2013 abgeändert. Der Vertrag läuft zum 31.12.2016 aus. Er regelt im Wesentlichen die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Kinderbetreuung in Einrichtungen (nach SGB VIII in der Fassung KinderförderG bzw. NKitaG). Die Gemeinden nehmen danach die Aufgabe der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen als Gesamtaufgabe wahr. Der Landkreis Wesermarsch als originärer Aufgabenträger fördert die Inanspruchnahme von Plätzen mit einem monatlichen Zuschuss von aktuell 153,50 € pro Halbtagsplatz und 307,- € pro Ganztagsplatz. In mehreren Verhandlungsrunden wurde nun eine Aufstockung auf 162,- € für einen Halbtags und 324,- € für einen Ganztagsplatz mit einer prozentualen Aufstockung für die 1,25 % pro Jahr und einer Laufzeit von 5 Jahren abgestimmt. Der Abschluss der Vereinbarung muss auch beim Landkreis in den politischen Gremien endabgestimmt werden. Auch müssen noch Regelungen zum Sonderkündigungsrecht ausgearbeitet werden. Sobald ein vollständiger Entwurf vorliegt wird der Fachausschuss erneut unterrichtet.

 


 

 


Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung die Vereinbarung mit dem Landkreis vor dem Hintergrund der beschriebenen Rahmenbedingungen weiter zu verhandeln.

 


Bei einer rückwirkenden Gültigkeit würde sich der Gesamtzuschuss um rd. 27.000,- € erhöhen.