Betreff
"Bauen in Ortsteilen - weiteres Vorgehen"
Vorlage
FB II/354/2016-1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt: Nachdem Dezernatsleiter Wenholt vom Landkreis Wesermarsch in diesem Ausschuss am 19.05.2016 über die Möglichkeiten zur Bebauung in den Ortsteilen bzw. im Außenbereich berichtet hat, wurde die Verwaltung mit der Erkundung der tatsächlichen Nachfrage nach zusätzlichem Bauland beauftragt. Jeder einzelne Grundstückseigentümer in vier zu betrachtenden Bereichen wurde angeschrieben und nach seiner Intention befragt. Das Ergebnis der Abfrage wurde bereits am 15.09.2016 im Fachausschuss vorgestellt. Nach Rücksprache mit dem Landkreis Wesermarsch kann nun für die vier Bereiche eine Aussage zu einer möglichen Baulanderweiterung getroffen werden.

 

  1. Bargweg, westliche Seite: Eine Baulückenschließung würde die Verfestigung einer Splittersiedlung bedeuten. Dieses wird seitens des LK abgelehnt. Den Bargweg mit einer Satzung zu belegen, ist nur möglich, wenn die Verbindung zu bestehenden Siedlungsgebieten hergestellt wird; in diesem Fall entlang der Berner Straße mit Anschluss an den Bardewischer Ortskern. (vgl 2)
  2. Berner Straße: Zwischen dem Bargweg und dem Gebiet der Ergänzungssatzung in Höhe der Feuerwehr war die Resonanz auf zusätzliches Bauland verhalten. Ungefähr die Hälfte der Eigentümer hatte sich hier positiv geäußert. Aus Sicht der Verwaltung ein zu geringer Wert, um das Thema an dieser Stelle weiter zu verfolgen.
  3. Am Hohen Groden, zweite Reihe: Eine Bebauung in zweiter Reihe kann nur mit einer durchgängig gesicherten, klaren Erschließung funktionieren. Diese ist hier nicht möglich. Eine Bebauung scheidet hier aus Sicht des Landkreises aus.
  4. Am Hohen Groden, Verlängerung an L875: Das Gebiet nördlich der Straße mit Anschluss an die L875 könnte über eine Ergänzungssatzung bebaut werden.

 


 

 


Beschlussvorschlag: Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem VA, die Verwaltung damit zu beauftragen, eine Mitteilung an die Grundstückseigentümer entsprechend der o. g. Auswertung zu geben und zusätzlich darauf hinzuweisen, dass wenn eine Weiterverfolgung des Ansinnens getroffen werden soll, die Grundstückseigentümer auf die Verwaltung zukommen müssten und sich verpflichteten, für die entstehenden Kosten für Planung und Umsetzung selbst aufzukommen..


Finanzielle Auswirkungen: Keine