Betreff
Elektromobilität - Förderung der Baukosten von Ladestationen für Kfz
Vorlage
FB II/413/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Der zuständige Fachausschuss des Kreistages hat Anfang Dezember 2016 beschlossen, in den beiden kommenden Jahren Investitionszuschüsse in Höhe von jeweils 50.000 Euro zum Bau von Ladestationen bereitzustellen. Die Empfänger der Zuschüsse sind die kreisangehörigen Kommunen.

Folgende Bedingungen sind an die Förderung geknüpft:

  1. Es erfolgt ein Bau von (mindestens) 2 neuen Stationen auf dem Gemeindegebiet
  2. Die Kommunen tragen 50 % der Investitionskosten
  3. Der Landkreis Wesermarsch beteiligt sich nicht an den Betriebskosten
  4. Es erfolgt im Vorfeld eine Abstimmung mit den Kommunen

Die Kreisverwaltung wurde aufgefordert, für den weiteren Ablauf die Federführung zu übernehmen. Auch wenn der Beschluss des Kreistags noch aussteht, sollte dennoch zum jetzigen Zeitpunkt beraten werden, ob öffentliche Ladestationen im Gemeindegebiet sinnvoll sind und ob die Gemeinde diese fördern sollte, da Fördermittel bereits 2017 abrufbar sein werden. Ferner müssen Überlegungen angestellt werde, an welchen Orten Ladesäulen aufgestellt werden könnten (z. B. Ortskern oder Fährparkplatz). Die Baukosten für eine Ladesäule liegen nach vorsichtigen Schätzungen zwischen 8.000 und 10.000 Euro. Hier könnte über eine Beteiligung an interkommunalen Ausschreibungen ein günstiger Auftragswert erzielt werden. Verwaltungsseitig ist die Verbesserung der Infrastruktur in diesem Bereich zu begrüßen. Ein gemeinsames Konzept sollte abgestimmt werden.

 


 

 


Beschlussvorschlag: Der Bau- und Straßenausschuss begrüßt den gemeinsamen Ansatz. Die Verwaltung wird beauftragt weitere Abstimmungen vorzunehmen.


Finanzielle Auswirkungen: Bei einer Förderung von 50 % sollte über die Bereitstellung von einem Eigenanteil von 10.000,- € im Rahmen der Haushaltsberatung entschieden werden.