Betreff
Zwischenbericht KiTa-Belegung
Vorlage
FB I/103/2017
Art
Informationsvorlage

Beratungsgegenstand: Die KiTa-Belegungszahlen mit der Verteilung auf die einzelnen Einrichtungen kann erst in der Sitzung vorgelegt werden. In einem Vorgespräch hat sich gezeigt, dass für das neue KiTa-Jahr erheblich mehr Anträge für den Bereich Krippe (unter 3 Jahren) gestellt wurden, andererseits sind im Bereich Kindergarten (3 Jahre bis Einschulung) Plätze frei. Es wurde daher kurzfristig eine Befragung unter den Eltern in der Krippe durchgeführt (Umfang der Betreuung und andere Einrichtung). Ziel ist es, möglichst allen Kindern einen Platz mit der gewünschten Betreuungszeit anzubieten. Das Ergebnis wird in der Sitzung vorgetragen.

 

Bezogen auf die Hortsituation ist der Stand unter Berücksichtigung der 4. Hortgruppe aktuell wie folgt:

Es gibt 16 Neuanträge, dem stehen lediglich 12 freiwerdende Plätze entgegen, sodass 4 Plätze zurzeit fehlen. Bei einigen Eltern könnte der gegenwärtige Bedarf abgefragt werden, weil die Eltern die Betreuung evtl. nicht mehr in vollem Umfang benötigen. Sollten durch diese Abfrage keine Lösung möglich sein, ist eine andere verbindliche Entscheidung zu treffen.

 

Am 10.01.2017 hat eine Sondersitzung zum Thema Betreuung von Grundschulkindern stattgefunden. Anwesend waren Vertreter der Fraktionen und Gruppen, Eltern, Lehrer, Kindertagesstätten und Verwaltung sowie Frau Bretzke vom Kultusministerium. Die Vertreter der Landesschulbehörde haben den Termin kurzfristig abgesagt. In der Sitzung wurden verschiedene Modelle von Ganztagsschule und Hort erörtert.

 

In der Sondersitzung wurde problematisiert, dass die Anzahl an Hortplätzen ab dem neuen Schuljahr nicht ausreichen wird. Es wurden folgende Lösungsansätze diskutiert:

 

 

Platz-Sharing

Diese Möglichkeit besteht max. für 4 Plätze pro Gruppe, in der Krippe max. 3 Plätze pro Gruppe. Dafür wären zusätzliche Stunden vorzuhalten. In der Praxis werden Schwierigkeiten in der Koordination,  insbesondere auch bezogen auf Ausreise und Ferienbetreuung gesehen.

 

Altersgrenze auf 10 Jahre absenken

Der Hort könnte grundsätzlich nur für Grundschüler angeboten werden (Herabsetzung der Höchstaltersgrenze auf 10 Jahre bzw. Bezug zum Schulwechsel). Die weiterführenden Schulen bieten bereits Ganztagsunterricht an einigen Tagen an. Diese Schüler benötigen keine Plätze an 5 Tagen, blockieren jedoch einen ganzen Platz.

 

Zusätzliches Betreuungsangebot unter 10 Stunden

Hierbei handelt es sich um eine Low-Level-Variante, die nicht mit dem Angebot im Hort vergleichbar ist Unabhängig davon steht z.Z. auch kein Personal und keine Räumlichkeit dafür zur Verfügung.

 

Einführung eines Punktesystems

Es wird ein Punktesystem eingeführt, danach wird entschieden, welche Kinder einen Platz erhalten. Eine entsprechende Matrix wird in der Sitzung vorgestellt. Dabei ist zu klären, ob die bereits belegten Plätze ebenfalls auf den Prüfstand gestellt werden und vorsorglich zum Sommer zu kündigen sind. In der Vergangenheit sind Plätze auch ohne Voraussetzung vergeben worden, sofern keine Warteliste vorhanden war.

 

Eine Entscheidung für eine der aufgezeigten Lösungen konnte in der o.g. Sondersitzung nicht getroffen werden.

 

Verwaltungsseitig wird nunmehr vorgeschlagen, zunächst die Eltern zu befragen, ob sie auf einen Platz verzichten, weil das Kind nicht mehr in der Grundschule ist oder weil sich der Betreuungsbedarf erheblich reduziert hat.

 

Sollte dies nicht ausreichen, ist eine Entscheidung zwischen der Absenkung der Altersgrenze und der Einführung eines Punktesystems für alle Plätze zu treffen. Ziel ist eine Entscheidung und Vergabe bis Mitte März.