Betreff
Antrag der UWL auf Senkung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B
Vorlage
FB I/442/2017
Art
Beschlussvorlage

Mit Beschluss des Haushalts 2016 wurden die Hebesätze der Grundsteuer A und B von 360 v.H. auf 370 v.H. erhöht. Der Hebesatz war bis dahin über 10 Jahre unverändert. Allein durch Tarifsteigerungen sind z.B. die Personalkosten im gleichen Zeitraum um rd. 25 % gestiegen.

 

Die  Erhöhung der Hebesätze bewirkte im Jahr 2016 Mehrerträge i.H.v.

 

Grundsteuer A

855,76 €

Grundsteuer B

40.123,16 €

Gesamt

41.089,92 €

 

 

Bezogen auf die Anzahl der Abgabepflichtigen liegt die Mehrbelastung bei durchschnittlich 13,- € pro Jahr.

 

Die weiteren Kommunen des Landkreises Wesermarsch haben derzeit folgende Hebesätze:

 

Kommune

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gemeinde Berne

450 v.H.

450 v.H.

Stadt Elsfleth

420 v.H.

420 v.H.

Stadt Brake

420 v.H.

420 v.H.

Gemeinde Stadland

408 v.H.

408 v.H.

Gemeinde Ovelgönne

400 v.H.

400 v.H.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen ist die Anhebung in einzelnen Gemeinden erneut in der Diskussion.

 

Verwaltungsseitig wird besonders darauf hingewiesen, dass eine Senkung der Grundsteuer bedeuten würde, dass die verbleibenden Beträge im Rahmen des Finanzausgleichs geringer werden. 

 

Grund dafür sind die durch das Landesamt für Statistik vorgegebenen (Durchschnitts-) Hebesätze für die Grundsteuer A und B. Diese liegen gemäß der vorläufigen Berechnungsgrundlage vom 16.11.2016 bei 336 v.H. für die Grundsteuer A und bei 351 v.H. für die Grundsteuer B.

 

 

Anhand dieser Sätze berechnet sich die Steuerkraftmesszahl, welche wiederum für die Berechnung der Finanzausgleichs-, der Entschuldungs- und die Kreisumlage maßgeblich ist.

 

Liegt der gemeindliche Hebesatz zu dicht an dem statistischen Hebesatz bzw darunter, bedeutet dies eine größere Belastung für den Haushalt, da die Gemeinde weniger Erträge behalten darf.


Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen den Antrag der UWL-Fraktion abzulehnen.