Sachverhalt:

Gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 „Goethestraße“ nebst Begründung und Planzeichnung in der Zeit vom 06.02.2017 bis 19.02.2017 öffentlich ausgelegen.

Gleichzeitig sind die Träger öffentlicher Belange am Bauleitverfahren beteiligt worden. Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag versehen. Die Details hierzu werden in einer Anlage zur Beschlussvorlage zusammengestellt und nachgereicht. Die Mitglieder des Rates haben ferner die Möglichkeit, die Originalschreiben über einen Link einzusehen der in einer gesonderten Mail zugestellt wird.

 


 

 


Beschlussvorschlag:

Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, nach vorhergehender Beratung, die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen oder entsprechend des Abstimmungsergebnisses anzupassen.