Betreff
Haushaltssatzung 2017
Vorlage
BÜ/453/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Lemwerder hat in seiner Sitzung am 09. März 2017 die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 beschlossen. Gem. § 114 NKomVG ist die Satzung mit den Anlagen der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Bei einer Vorlage ohne genehmigungsbedürftige Teile (wie Kreditermächtigung o.ä.) darf die Haushaltssatzung frühestens einen Monat nach Vorlage verkündet (veröffentlicht) werden.

 

Die Vorlage der Haushaltssatzung mit allen Anlagen ist am 14.03.2017 erfolgt. Mit Schreiben vom 28. März 2017 (sh. Anlage) hat die Kommunalaufsichtsbehörde darauf hingewiesen, dass aus ihrer Sicht die Monatsfrist nicht beginnt. Als Begründung führt sie an, dass die vorgelegte Bilanz als „Entwurf“ gekennzeichnet ist und sich demnach noch in Bearbeitung befindet. Darüber hinaus „fehlt“ das Haushaltssicherungskonzept. Eine Entnahme aus der Überschussrücklage ist aus Sicht der Kommunalaufsicht nicht möglich, da über die Zuführung zu dieser Rücklage der Rat gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG im Rahmen der Jahresabschlüsse entscheidet. Die Mitarbeiterin der Kommunalaufsicht hatte diese Sichtweise bereits unmittelbar nach Vorlage der Unterlagen telefonisch angekündigt.

 

Zur Eröffnungsbilanz:

Das Innenministerium hat in seinem Erlass vom 26.10.2012 (Nds. MBl. Nr. 4/2013 S. 66) deutlich gemacht, dass bei Fehlen der Eröffnungsbilanz die Vorlage der Haushaltssatzung als unvollständige zurückgewiesen werden kann. Dies ist im Einzelfall zu entscheiden. Gründe hierfür können z.B. bekannte Gesamt-Altfehlbeträge aus kameralen Abschlüssen oder geplante deutliche Ausweitungen der Nettoneuverschuldung sein. Dies würde die zwingende Einbeziehung der Eröffnungsbilanz in die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune erforderlich machen.

 

In Vorgesprächen mit dem Rechnungsprüfungsamt, dass bereits im Rahmen der Vermögenserfassung stichprobenweise Einsicht in die Unterlagen hatte und in 2016 zu einem Abstimmungstermin für Details zur Bilanz im Hause war, wurde deutlich, dass die personellen Kapazitäten zur Prüfung der Bilanz voraussichtlich ab Mai vorhanden sind. Daher wurde auch mit der Kommunalaufsicht mündlich abgestimmt, dass der mit der Haus-haltssatzung vorgelegte Entwurf bis zur Prüfung angepasst werden kann.

 Aus den Erfahrungen anderer Kommunen ist bekannt, dass im Rahmen der Prüfung häufig Änderungen und Anpassungen erfolgen. Der vorgelegte Entwurf enthielt bei einer Gesamtbilanzsumme von rund 55 Mio Euro einen noch aufzulösenden Betrag von rd. 700.000,- € sowie einen offensichtlichen Fehler von 14 MioEuro  im Plus und Minus, der sich insgesamt auflöst.  Auf beide (hier bereits bekannte) Fehler hat die Gemeinde die Kommunalaufsicht  hingewiesen. Da die buchhalterische Umsetzung die Unterstützung durch die Datenverarbeitungszentrale notwendig macht war diese nicht kurzfristig in SAP möglich. Die Anpassung ist jetzt erfolgt. Die Gemeinde wird die Bilanz ohne die Kennzeichnung „Entwurf“ erneut vorlegen.  

 

Zum Haushaltssicherungskonzept:

Das Haushaltsjahr 2016 endet nach dem vorliegenden vorläufigen Abschluss mit einem Überschuss von rd. 4,6 Mio Euro. Aus Sicht der Verwaltung hat der Rat mit dem Beschluss über die Satzung und die Kenntnisnahme des Haushaltsplanes der Verwendung dieses Überschusses zugestimmt.

Da die Kommunalaufsicht des Landkreises Wesermarsch scheinbar Sorge um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Lemwerder hat und deshalb einen engeren Beurteilungsspielraum anlegt wird hier jedoch eine Diskussion über unterschiedliche Rechtsposition keine kurzfristige Lösung bringen.

In der 12/13 KW wurden vorliegende Informationen einiger Gewerbebetriebe aktualisiert. Damit kann eine neue (positive) Prognose über die Einnahmesituation abgegeben werden.

 

Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen die Gewerbesteuereinnahmen soweit zu erhöhen, dass der Haushaltsausgleich ohne eine Entnahme aus der Rücklage erreicht wird. Die entsprechende Erhöhung der Umlagen sind entsprechend zu berücksichtigen. Die daraus resultierenden Veränderungen im Produkt P1.611000 werden entsprechend dargestellt. Die Übersicht über den Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie die Haushalts-satzung werden als Austausch zum Haushaltsplan erstellt.

 

Die Änderungen hat keine Auswirkung auf das Investitionsprogramm. Hier bleiben die entsprechenden Beschlüsse bestehen.

 


 

 


Beschlussvorschlag:

Der Beschluss über die Haushaltssatzung vom 09. März  2017 wird aufgehoben.

Der Finanz- und Planungsausschuss/VA empfiehlt dem Rat die vorliegende Haushaltssatzung 2017 zu erlassen.