Betreff
Regelung des Radverkehrs (Radwegebenutzungspflicht)
Hier: Bericht über örtlichen Besichtigungstermin der Straßenverkehrsbehörde
Vorlage
FB II/109/2017
Aktenzeichen
661150/05
Art
Informationsvorlage

Beratungsgegenstand:

Zum vorgenannten Thema wurde bereits in den Bau-/Straßenausschusssitzungen am 04.02. und 01.09.2016 kurz berichtet bzw. es erfolgte ein Hinweis auf die für Oktober 2016 termi-nierte Radwegebereisung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Wesermarsch.

 

Zur Vorbereitung der Radwegebereisung hat sich die Straßenverkehrsbehörde mit Vertretern der zuständigen Polizeiinspektion Delmenhorst – Oldenburg-Land - Wesermarsch, der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg (NLSTBV) und der Straßenmeisterei Delmenhorst abgestimmt.

 

Die Radwegebereisung ist am 26.10.2016 für die klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) auf den Gemeindegebieten von Berne und Lemwerder erfolgt.

 

Die Bereisung erfolgte durch Herrn Hoppe (Straßenverkehrsbehörde) und Herrn Müller (NLSTBV) ohne Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung.

 

In der Gemeinde Lemwerder wurden nachfolgende Radwege betrachtet:

Ortsteil Altenesch: L 875 (Hauptstraße); Ortsteil Deichshausen: K 217 (Tecklenburger Straße); Ortsteil Lemwerder: L 885 (An der Fähre).

 

Das Ergebnis (sh. beigefügte Präsentation) der Bereisung wurde der Gemeindeverwaltung am 12.04.2017 vom Landkreis zur Verfügung gestellt.

 

Es werden an den o.g. Radwegen zukünftig innerorts die Beschilderungen des VZ 241 StVO (getrennter Rad-/ Gehweg) entfallen. Außerorts wird die vorhandene Beschilderung beibe-halten.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die Straßenmeisterei Delmenhorst.