Betreff
Bebauungsplan Nr. 33 "Edenbüttel II"
Vorlage
FB II/468/2017
Aktenzeichen
612642
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt: Die SPD-CDU-Gruppe hat mit Schreiben vom 17.01.2017 den Antrag gestellt, dass das Gewerbegebiet Edenbüttel II durch eine Zufahrt an den Hansering (GE Edenbüt-tel) angeschlossen wird. In diesen Antrag wurde angeregt, dass das erste der Gemeinde ge-hörende Grundstück mit einem Bebauungsplan überplant werden soll. Dabei ist darauf zu achten, dass die Zufahrt zum Gewerbegebiet zugleich die in Aussicht gestellte neue Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus Lemwerder darstellen wird.

Zu dem Vorgenannten hat Herr Zippel vom Planungsbüro P3 aus Oldenburg am 23.02.2017 im Finanz- und Planungsausschuss über verschiedene Verfahrensweisen zur teilweisen In-Kraft-Setzung des Bebauungsplanes, wie nachfolgend erläutert, berichtet.

 

Mögliche Verfahrensweise I

Abtrennen und In-Kraft-Setzen nur des nördlichen Teils des B-Plans ohne erneute öffent-liche Auslegung

• Keine Änderungen des Plans in diesem Bereich möglich:

• Kann zu Problemen bei der Entwässerung führen

• Keine Eingrünung am westlichen und südlichen Rand

 

Mögliche Verfahrensweise II

Erneute Auslegung mit Anpassungen im abgetrennten Bereich des B-Plans

 

Mögliche Verfahrensweise III

Fortführung des laufenden Verfahrens

Aktueller Verfahrensstand: Der Bebauungsplanentwurf Nr. 33 „Edenbüttel II“ wurde bisher zweimal öffentlich (2013 und 2014) ausgelegt und im nächsten Verfahrensschritt müsste die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen erfolgen. Im Laufe des Verfahrens kann entschieden werden, ob zunächst nur ein Teil oder ob der gesamte Bebauungsplan in Kraft gesetzt wird.


Beschlussvorschlag: Es wird seitens der Verwaltung empfohlen, beim letzten Ver-fahrensstand (Abwägung) wieder einzusteigen und anschließend den Bebauungsplan Nr. 33 „Edenbüttel II“ in Kraft zu setzen. Die tatsächliche Umsetzung müsste unter Beachtung der aktuellen Eigentumsverhältnisse erfolgen.