Beratungsgegenstand: Der immer knapper werdende Parkraum im Bereich um die Weserfähre herum
führte in den letzten beiden Jahren zu immer größeren Unmut unter der Bevölkerung,
weil es für die Personen, die ihr Auto an der Fähre abstellen wollen, um dann
zu Fuß die Fähre zu benutzen, immer schwieriger wurde, einen Parkplatz zu
finden. Die zahlreich vorhandenen Parkplätze wurden zunehmend durch Werktätige
der Werften für die Dauer ihrer Arbeitszeit genutzt. Da diese in der Regel
morgens begann, waren die Parkplätze tagsüber durchgängig belegt, obwohl die
Benutzung auf damals zwei Stunden limitiert war (jetzt 3 Stunden). Die Ursache
der Dauerbelegung war die mangelnde Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die
Gemeindeverwaltung. Seit Beginn dieses Jahres verfügt die Verwaltung über einen
Mitarbeiter, der sich verstärkt um das Parkraumproblem kümmern soll. Für die
Kontrollen der Fahrzeuge sind ein bis zwei Termine pro Woche an verschiedenen,
sich möglichst nicht direkt wiederholenden Wochentagen reserviert. Kontrolliert
werden sämtliche Parkflächen an der Fähre, der Industriestraße, der
Außendeichsiedlung, der Flughafenstraße und der Kleinen Straße. Auch die
innerörtlichen Straßen und öffentlichen Parkplätze werden nicht vernachlässigt.
Die verstärkten
Kontrollen führen zu einem disziplinierteren Parkverhalten der Autofahrer, da
jetzt wesentlich häufiger die vorgeschriebene Parkscheibe benutzt wird. Dennoch
werden die Parkzeiten häufig überzogen. Die Strafen für die festgestellten
Parkverstöße reichen von 10 Euro (Überziehung der Parkzeit), 15 Euro (Parken
entgegen der Fahrtrichtung) bis zu 30 Euro (Parken in verbotenen Bereichen). In
allen Kategorien hat der Kontrolleur Fahrzeuge aufschreiben müssen. Besonders
im Bereich der Flügeltransportstrecke neben dem P&R-Parkplatz sind
zahlreiche Fahrzeuge (30 Euro) notiert worden. Die Lage hat sich allgemein
etwas entspannt. Die Parkbuchten in der Flughafenstraße werden nicht gut
angenommen.
Verwaltungsseittig
wurde eine Zwischenbilanz in der zweiten Jahreshälfte zugesagt.
Die Auswertung der Daten aus dem Bußgeldverwaltungsprogramm ergibt 144 Vorgänge im Bereich 10 Euro, 19 zu 15 Euro, 2 zu 20 Euro und 55 zu 30 Euro für den Zeitraum des ersten Kalenderhalbjahres 2017, dies entspricht Verwarnungsgeldern i. H. v. 3.415 Euro.