Beratungsgegenstand: Am 18.05.2017 hat die Verwaltung in der Sitzung des Finanz- und
Planungsausschusses die Möglichkeiten aufgezeigt, unter denen eine Bebauung in
Süderbrook möglich wäre. Für das Gebiet nördlich des Hohen Grodens wurde
seitens des Landkreises empfohlen, auf Antrag der Eigentümer der größeren
Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen. Ein entsprechender Antrag ist bislang
nicht bei der Gemeinde eingegangen. Vorab hat eine Anfrage bei der Denkpflege
des LK Wesermarsch ergeben, dass Teilbereiche, die einbezogen werden sollten,
als Boden- und Kulturdenkmal eingestuft sind und einen besonderen Schutz
genießen. Eine Erschließung über geschützte Flächen ist nicht möglich.
Für den zweiten Teil
südlich des Hohen Grodens wurde gesagt, dass über städtebauliche Satzungen die
Möglichkeiten für eine Bebauung in zweiter Reihe geschaffen werden könnten. Für
den 19.06.2017 wurden die Anlieger in die Heimatstube zu einem
Informationsgespräch persönlich eingeladen. Nicht alle Angeschriebenen nahmen
die Einladung war. Die interessierten anwesenden Bürger wurden durch den Leiter
des FB II über das strategische Vorgehen informiert. Er empfahl, sich
untereinander abzustimmen und zusammenzuschließen, um größere, zusammenhängende
Siedlungsbereiche zu kreieren und diese der Verwaltung vorzustellen. Die
Wahrscheinlichkeit einer Umsetzung würde mit dem Anstieg der Flächengröße
wachsen. Man nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Seit dem Infoabend
hat kein Eigentümer die Verwaltung diesbezüglich angesprochen.
Begründung:
Finanzielle Auswirkungen: