Betreff
Bauen in Ortsteilen - weiteres Vorgehen in Süderbrook
Vorlage
FB II/354/2016-3
Art
Informationsvorlage

Beratungsgegenstand: Am 18.05.2017 hat die Verwaltung in der Sitzung des Finanz- und Planungsausschusses die Möglichkeiten aufgezeigt, unter denen eine Bebauung in Süderbrook möglich wäre. Für das Gebiet nördlich des Hohen Grodens wurde seitens des Landkreises empfohlen, auf Antrag der Eigentümer der größeren Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen. Ein entsprechender Antrag ist bislang nicht bei der Gemeinde eingegangen. Vorab hat eine Anfrage bei der Denkpflege des LK Wesermarsch ergeben, dass Teilbereiche, die einbezogen werden sollten, als Boden- und Kulturdenkmal eingestuft sind und einen besonderen Schutz genießen. Eine Erschließung über geschützte Flächen ist nicht möglich.

 

Für den zweiten Teil südlich des Hohen Grodens wurde gesagt, dass über städtebauliche Satzungen die Möglichkeiten für eine Bebauung in zweiter Reihe geschaffen werden könnten. Für den 19.06.2017 wurden die Anlieger in die Heimatstube zu einem Informationsgespräch persönlich eingeladen. Nicht alle Angeschriebenen nahmen die Einladung war. Die interessierten anwesenden Bürger wurden durch den Leiter des FB II über das strategische Vorgehen informiert. Er empfahl, sich untereinander abzustimmen und zusammenzuschließen, um größere, zusammenhängende Siedlungsbereiche zu kreieren und diese der Verwaltung vorzustellen. Die Wahrscheinlichkeit einer Umsetzung würde mit dem Anstieg der Flächengröße wachsen. Man nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Seit dem Infoabend hat kein Eigentümer die Verwaltung diesbezüglich angesprochen.

 

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen: