Sachverhalt: Die Gruppe FDP-Bündnis90/DieGrünen hat am 10.06.2017 den Antrag gestellt, dass die Verwaltung sich über Möglichkeiten zum Aufbau eines Baulückenkatasters für die Gemeinde Lemwerder informieren und dessen Umsetzung prüfen möge.

 

Ein Baulückenkataster wird beispielsweise vom Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) angeboten. Neben der Erfassung von Baulücken werden auch Leerstände und die Altersstruktur der Einwohner angezeigt. Mithilfe der erfassten und grafisch sichtbar gemachten Daten steht der Gemeindeverwaltung ein Hilfsmittel zur Beurteilung von städtebaulichen Entwicklungen zur Verfügung. So kann z. B. bevor ein neues Baugebiet ausgewiesen wird, anhand des BLK festgestellt werden, dass in einem bestimmten Siedlungsbereich aufgrund einer hohen Altersstruktur der Bewohner in den nächsten Jahren gravierende Veränderungen anstehen, durch die Interessierten Möglichkeiten geboten werden könnten, sich dort anzusiedeln bzw. zu bauen und es dadurch vermieden wird, weitere Flächen in Bauland umzuwandeln.

 

Das BLK wird verwaltungsintern verwendet, die Daten sind geschützt und nicht öffentlich zugänglich.

Für die Erfassung der Leerstände und Baulücken ist die Gemeinde selbst zuständig. Dieses wird über Meldedaten, Luftbildanalysen und ggf. Überprüfungen vor Ort erreicht. Das LGLN würde die Plattform zur Verfügung stellen und dafür einen jährlichen Beitrag von z. Zt. 448,00 Euro verlangen. Den größten Aufwand stellt die erstmalige Erfassung aller Daten dar. In einer Nachbargemeinde etwa wurde für sechs Wochen eine studentische Hilfskraft nur zu diesem Zweck beschäftigt. Die weitere Pflege des BSK bedarf eines gewissen Aufwands, den die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen kann.

 

Die Anhänge zeigen beispielhaft Ausschnitte aus einem Baulücken- und Leerstandskataster (Quelle: LGLN).

 


 

 


Beschlussvorschlag: Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt ein Baulückenkataster auf der Basis des Angebotes der LGLN weiter zu verfolgen und zum Haushalt 2018 einzuplanen.

 


Finanzielle Auswirkungen: Neben den Verwaltungskosten von 448,- € jährlich fallen ggf. zusätzliche Personalkosten für die Ersterfassung an sowie mögliche Erhöhung der personellen Ausstattung des FB II sofern weitere zusätzliche Aufgaben übertragen werden.