Betreff
Richtlinien für den Besuch von Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Benutzungsentgelten
Vorlage
FB I/485/2017/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

A)     Der Sozialausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 17.08.2017 mit den vorgeschlagenen Änderungen bezogen auf die Richtlinien für den Besuch von Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Benutzungsgebühren beschäftigt. Die empfohlenen Änderungen wurden in die anliegenden Richtlinien eingearbeitet und in rot markiert.

 

Seitens der Verwaltung wurden weitere klarstellende Änderungen vorgenommen. Sie sind in blau markiert. Die Änderungen zu B) und C) sind nicht Bestandteil der Richtlinie sondern werden per Beschluss des Verwaltungsausschusses festgelegt.

 

Durch die Verlängerung der Regelöffnungszeit im CVJM auf 15.00 Uhr ist folgende Ergänzung der Anlage 1 erforderlich:

EK Stufe 1 bisher 74,00 € (bis 14.30 h);  Ergänzung 79,00 € (bis 15.00 h)

EK Stufe 2 bisher 84,00 € (bis 14.30 h) ; Ergänzung 90,00 € (bis 15.00 h)

EK Stufe 3 bisher 100,00 € (bis 14.30 h); Ergänzung 107,00 € (bis 15.00 h)

EK Stufe 4 bisher 118,00 € (bis 14.30 h); Ergänzung 126,00 € (bis 15.00 h)

EK Stufe 5 bisher 136,00 € (bis 14.30 h); Ergänzung 145,00 € (bis 15.00 h)

EK Stufe 6 bisher 166,00 € (bis 14.30 h); Ergänzung 176,00 € (bis 15.00 h)

 

Die Kosten des Mittagessen sind nicht mehr Bestandteil der Anlage 1 sondern werden per Beschluss des VA für die KiTa festgelegt.

               

Die Richtlinie soll rückwirkend zum 01.08.2017 in Kraft treten. Bezogen auf § 6 Mittagstisch sollen die Änderungen zum 01.10.2017 in Kraft treten. Die Zustimmung der weiteren Träger ist für die Änderung erforderlich.

 

 

B)      Die Vergabe soll künftig nach folgendem Punktesystem erfolgen: 

 

1. Familiäre Situation

Berufstätigkeit Mutter bis 5 Punkte, nach Zeitumfang innerhalb der Öffnungszeit prozentual Berufstätigkeit Vater bis 5 Punkte, nach Zeitumfang innerhalb der Öffnungszeit prozentual

Alleinerziehend bis 5 Punkte bei Berufstätigkeit, nach Zeitumfang innerhalb der Öffnungszeit prozentual

 

Die Berufstätigkeit ist schriftlich nachzuweisen.

 

Alternative zu Berufstätigkeit: Bedarf aus fachlicher Ebene (z.B. Jugendamt) liegt schriftlich vor 5 oder 10 Punkte

 

2. Alter

Alter des Kindes (Stichtag: 01.08.)

Bei Hort: (je jünger desto mehr Punkte) bis 3 Punkte;

z.B. 6-7 Jahre = 3 Punkte, 8-9 Jahre = 2 Punkte, 10-11 Jahre = 1 Punkt

Bei Kindergarten: (je älter desto mehr Punkte) bis 3 Punkte;

z.B. ab 5 Jahre = 3 Punkte, ab 4 Jahre = 2 Punkte, ab 3 Jahre = 1 Punkt

Bei Krippe: (je älter desto mehr Punkte) bis 3 Punkte;

z.B. ab 24 Monaten = 3 Punkte, ab 18 Monaten = 2 Punkte, ab 12 Monaten = 1 Punkt

 

3. Bei Punktgleichheit sind das Datum der Antragstellung im Rahmen der Antragszeiten bzw. Wartezeiten zu berücksichtigen.

 

 

C)      Der Kostenbeitrag von Mittagessen soll zum 01.08.2018 auf einen Deckungsgrad von 50 % erhöht werden, außerdem soll eine jährliche Überprüfung der Kostendeckung erfolgen und bei einer über 5 % Abweichung ein Verwaltungsvorschlag vorbereitet werden.

 

Die Kosten für das Mittagessen werden mit Wirkung vom 01.08.2018 wie folgt erhöht:

 

Betreuung von 7.00 h bis 14.30 h von 2,20 € auf 2,90 €

Betreuung von 7.00 h bis 16.00 h von 2,50 € auf 3,30 €

Auswärtige und Erwachsene von 3,00 € auf 4,00 €

 

 

 


 

 


Beschlussvorschlag: A) Der Sozialausschuss empfiehlt und der Verwaltungsausschuss beschließt die Änderung der anliegenden Richtlinien generell rückwirkend zum 01.08.2017, bezogen auf die Änderung der Abrechnung von Mittagessen zum 01.10.2017.

 

B) Der Sozialausschuss empfiehlt dem VA die Anwendung der Kriterien zur Platzvergabe.

 

C) Der Ausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss darüber hinaus, den Kostenbeitrag von Mittagessen zum 01.08.2018 auf einen Deckungsgrad von 50 % zu erhöhen und eine jährliche Überprüfung der Kostendeckung vorzunehmen.