Betreff
Feststellung des Sitzverlustes von Ratsherr Meyer, UWL
Vorlage
FB I/494/2017
Art
Beschlussvorlage

Ratsherr Meyer hat mit Wirkung vom 04.09.2017 seinen Wohnsitz in der Gemeinde Lemwerder aufgegeben und ist in das Ausland verzogen.

Damit ist Ratsherr Meyer gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht mehr wählbar und scheidet aus dem Rat der Gemeinde Lemwerder aus.

Dies ist durch den Rat gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen.

Auf die nach § 52 Abs. 2 NKomVG bestehende Möglichkeit, in der Ratssitzung zum Sitzverlust Stellung zu nehmen, wurde Ratsherr Meyer hingewiesen.

Mit der Feststellung des Sitzverlustes endet die Mitgliedschaft von Ratsherrn Meyer im Rat der Gemeinde Lemwerder.

 

 


 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat stellt den Sitzverlust von Ratsherrn Meyer durch Verlust der Wählbarkeit, Wegzug aus der Gemeinde Lemwerder, fest.