Betreff
Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung des nachrückenden Ratsherrn Sven Göttsch, UWL
Vorlage
FB I/122/2017
Art
Informationsvorlage

Der Rat hat mit Beschluss vom 28.09.2017 festgestellt, dass der bei der Gemeindewahl am 11. September 2016 durch Listenwahl gewählte Ratsherr Hermann Robert Meyer seinen Sitz im Rat der Gemeinde Lemwerder durch Verlust der Wählbarkeit, Wegzug aus der Gemeinde Lemwerder, verloren hat.

Nach § 44 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) geht der Sitz auf die nächste Person in der Reihenfolge der Listenwahl des Wahlvorschlages der UWL über.

Nächste Ersatzperson ist danach Herr Karl-Heinz Thomes. Herr Thomes wurde am 07.09.2017 über den Sitzübergang informiert und hat mit Eingang vom 12.09.2017 schriftlich die Wahl abgelehnt.

Die nachfolgende Ersatzperson Frau Bianca Nocon wurde am 12.09.2017 über die Wahl informiert und hat diese schriftlich mit Eingang vom 14.09.2017 abgelehnt.

Damit scheiden Herr Thomes und Frau Nocon als Ersatzpersonen in der Wahlperiode 2016 bis 2021 aus, § 45 Abs. 1 NKWG. Herr Thomes und Frau Nocon wurden darüber von der Gemeindewahlleiterin schriftlich informiert.

Die nächste Ersatzperson Herr Sven Göttsch wurde am 14.09.2017 benachrichtigt und hat schriftlich mit Eingang vom 14.09.2017 die Wahl angenommen.

Der im Rat der Gemeinde Lemwerder frei werdende Sitz geht somit auf die Ersatzperson Herrn Sven Göttsch für den durch Listenwahl gewählten Ratsherrn Hermann Robert Meyer gemäß § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Abs. 3 NKWG über.

Der Übergang des Sitzes wurde gemäß § 44 Abs. 6 NKWG sowie das Ausscheiden der Ersatzpersonen gemäß § 77 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) am 23.09.2017 öffentlich bekannt gemacht.

 

Nach § 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist Ratsherr Sven Göttsch durch Bürgermeisterin Neuke besonders auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.