Beratungsgegenstand: Bevor der Bebauungsplan Nr. 35 verabschiedet wurde, hat es in den Jahren
2013 und 2014 Überlegungen gegeben, das gesamte Areal zwischen dem Betriebshof,
der Friesländer Straße und dem Vareler Weg baurechtlich zu ordnen und nicht nur
den östlichen Teil. Beispielhaft sind hier damalige Entwürfe für eine Bebauung
angehängt. Der westliche Teil ist nach der Entwurfsphase aufgrund der
ungünstigen Bodenverhältnisse nicht weiter betrachtet worden.
Die Wohnungsbau Wesermarsch ist aktuell an die Gemeinde herangetreten und hat Interesse an der Entwicklung der noch offenen westlichen Fläche bekundet. Es sei ein weiterer Bedarf an Wohnbauflächen wahrnehmbar, nachdem das Baugebiet Barschlüte fast vollständig vermarktet worden ist und keine Restflächen mehr zur Verfügung ständen. Der schwierige Baugrund sei aus ihrer Sicht kein Hindernis für die Erschließung. Man habe im Baugebiet Barschlüte und direkt neben dem Areal ausreichend Erfahrungen mit den Bodenverhältnissen sammeln können. Gleichzeitig legt die Wohnungsbau einen Vorschlag für die Planung vor. Dieser sieht eine Erschließung von der Niedersachsenstraße und eine Bebauung mit Einfamilienhäusern vor. Die Planung solle im kommenden Jahr aufgenommen werden. Die Vermarktung der Grundstücke würde die Wohnungsbau selbst übernehmen.
Verwaltungsseitig wird der Bedarf an ortsnahen Bauflächen ebenfalls gesehen. Für die Ausgestaltung des Bebauungsplanes und die Regelung der Eigentumsverhältnisse sind jedoch noch weitere Abstimmungen erforderlich. Sofern der Fachausschuss diesen Bedarf ebenfalls unterstützt sind weitere Gespräche erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen: Der Antragsteller kommt für die Kosten des
Verfahrens auf.