Der erste Entwurf des Haushalts 2018 wurde in der 44. KW ausgehändigt.
Er beruht auf den Mittelanmeldungen der jeweiligen Fachämter und Einrichtungen der Gemeinde Lemwerder.
Die Planansätze wurden haushaltsüblich den Ist-Zahlen des vergangenen Jahres angepasst bzw. das voraussichtliche Ergebnis anhand von Hochrechnungen geschätzt sofern keine konkreten Maßnahmen eine Anpassung erforderlich gemacht haben.
Die Personalaufwendungen wurden anhand des Stellenplans errechnet sowie die voraussichtliche Tariferhöhung ab Frühjahr 2018 berücksichtigt.
Der Ergebnishaushalt wurde geplant mit:
Ordentliche Erträge |
-20.342.400
Euro |
Ordentliche Aufwendungen |
20.058.700
Euro |
Ordentliches Ergebnis |
283.700 Euro |
Der Finanzhaushalt wurde geplant mit:
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
19.428.100
Euro |
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
27.312.600
Euro |
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit |
-7.884.500 Euro |
|
|
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit |
800.000
Euro |
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit |
1.725.000
Euro |
Saldo aus Investitionstätigkeit |
-925.000 Euro |
|
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Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
0
Euro |
Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit |
124.500
Euro |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit |
-124.500 Euro |
Die Zahlung aus Investitionstätigkeit sind im
Investitionsprogramm ab Seite 113 des Entwurfs ersichtlich. Diese bilden
derzeit nur die Summen der mittelfristigen Finanzplanung des Vorjahres ab.
Weitere notwendige Investitionen sind in der dem Entwurf beigefügten
Investitionsliste aufgeführt.
Besonders zu erwähnen ist im Jahre 2018 die gebildete Rückstellung i.H.v. 8.634.600,00 € für Auszahlungen im Rahmen des Finanzausgleichs. Diese wurde gebildet für die bevorstehende Auszahlung der Kreisumlage i.H.v. 6.052.600,00 € und die Finanzausgleichsumlage i.H.v. 2.582.000,00 € aufgrund der ungewöhnlich hohen Steuereinzahlungen. Sie basiert auf Bemessungsgrundlagen der Steuererträge des Jahres 2017, welche im Folgejahr zahlungswirksam werden. Die voraussichtliche Kreisumlage beträgt im Jahre 2018 demnach ca. 13,5 Mio. Euro und die Finanzausgleichsumlage 4,1 Mio. Euro.
Im ersten Entwurf wurden die Steuererträge für das Jahr 2018 wurden wie folgt geplant:
Kostenarten |
PLAN |
Bemerkung |
301100
Grundsteuer A |
60.500,00- |
370 %
GrSt A |
301200
Grundsteuer B |
1.300.000,00- |
370 %
GrSt B |
301300
Gewerbesteuer |
11.500.000,00- |
385 %
GwSt |
303100
Vergnügungssteuer |
130.000,00- |
Vergnügungssteuer
nach Ist-Werten 2017 |
303200
Hundesteuer |
29.000,00- |
Hundest.
- Nach Ist-Werten 2017 |
Die Planung der Gewerbesteuererträge beruht auf Schätzungen.
Eine Rücksprache mit den Gewerbetreibenden erfolgte bisher nicht.
Der leichte Überschuss des Ergebnishaushalt i.H.v. 283.700,00 € führt zu einem ausgeglichenen Haushalt gem. § 110 Abs 4 S.2 NKomVK.
Mögliche Unterhaltungsmaßnahmen oder andere konsumtive Aufwendungen sollten diesen Betrag nicht überschreiben um der Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungs-konzept gem. § 110 Abs. 8 NKomVG entgegen zu wirken.
Die Liquidität wird zum Jahresende voraussichtlich 15,5 Mio. Euro betragen, sodass das Finanzhaushaltsdefizit i.H.v. 8.934.000,00 € gedeckt werden kann. Hiervon abzuziehen sind mindestens noch die in der Investitionsliste aufgeführte Summe von 865.600,- €.
Die Restmittelübertragung, gemäß dem Haushaltsentwurf, wird voraussichtlich eine Summe von 3,5 Mio.Euro betragen.
Zur Finanzierung von Investitionen ohne Kreditaufnahme steht damit ein Betrag von bis zu 5,0 Mio Euro zur Verfügung.