Betreff
Haushalt 2018 - erster Entwurf
Vorlage
FB I/127/2017
Art
Informationsvorlage

Der erste Entwurf des Haushalts 2018 wurde in der 44. KW ausgehändigt.

Er beruht auf den Mittelanmeldungen der jeweiligen Fachämter und Einrichtungen der Gemeinde Lemwerder.

Die Planansätze wurden haushaltsüblich den Ist-Zahlen des vergangenen Jahres angepasst bzw. das voraussichtliche Ergebnis anhand von Hochrechnungen geschätzt sofern keine konkreten Maßnahmen eine Anpassung erforderlich gemacht haben.

Die Personalaufwendungen wurden anhand des Stellenplans errechnet sowie die voraussichtliche Tariferhöhung ab Frühjahr 2018 berücksichtigt.

 

Der Ergebnishaushalt wurde geplant mit:                                          

 

Ordentliche Erträge

-20.342.400 Euro

Ordentliche Aufwendungen

20.058.700 Euro

Ordentliches Ergebnis

283.700 Euro

 

Der Finanzhaushalt wurde geplant mit:               

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

19.428.100 Euro

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

27.312.600 Euro

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

-7.884.500 Euro

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

800.000 Euro

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

1.725.000 Euro

Saldo aus Investitionstätigkeit

-925.000 Euro

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0 Euro

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

124.500 Euro

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

-124.500 Euro

 

Die Zahlung aus Investitionstätigkeit sind im Investitionsprogramm ab Seite 113 des Entwurfs ersichtlich. Diese bilden derzeit nur die Summen der mittelfristigen Finanzplanung des Vorjahres ab. Weitere notwendige Investitionen sind in der dem Entwurf beigefügten Investitionsliste aufgeführt.

 

Besonders zu erwähnen ist im Jahre 2018 die gebildete Rückstellung i.H.v. 8.634.600,00 € für Auszahlungen im Rahmen des Finanzausgleichs. Diese wurde gebildet für die bevorstehende Auszahlung der Kreisumlage i.H.v. 6.052.600,00 € und die Finanzausgleichsumlage i.H.v. 2.582.000,00 € aufgrund der ungewöhnlich hohen Steuereinzahlungen. Sie basiert auf Bemessungsgrundlagen der Steuererträge des Jahres 2017, welche im Folgejahr zahlungswirksam werden. Die voraussichtliche Kreisumlage beträgt im Jahre 2018 demnach ca. 13,5 Mio. Euro und die Finanzausgleichsumlage 4,1 Mio. Euro.

Im ersten Entwurf wurden die Steuererträge für das Jahr 2018 wurden wie folgt geplant:

 

Kostenarten

PLAN

Bemerkung

  301100  Grundsteuer A

60.500,00-

370 % GrSt A 

  301200  Grundsteuer B

1.300.000,00-

370 % GrSt B 

  301300  Gewerbesteuer

11.500.000,00-

385 % GwSt

  303100  Vergnügungssteuer

130.000,00-

Vergnügungssteuer nach Ist-Werten 2017

  303200  Hundesteuer

29.000,00-

Hundest. - Nach Ist-Werten 2017

 

Die Planung der Gewerbesteuererträge beruht auf Schätzungen. Eine Rücksprache mit den Gewerbetreibenden erfolgte bisher nicht.

 

Der leichte Überschuss des Ergebnishaushalt i.H.v. 283.700,00 € führt zu einem ausgeglichenen Haushalt gem. § 110 Abs 4 S.2 NKomVK.

 

Mögliche Unterhaltungsmaßnahmen oder andere konsumtive Aufwendungen sollten diesen Betrag nicht überschreiben um  der Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungs-konzept gem. § 110 Abs. 8 NKomVG entgegen zu wirken.

 

Die Liquidität wird zum Jahresende voraussichtlich 15,5 Mio. Euro betragen, sodass das Finanzhaushaltsdefizit i.H.v. 8.934.000,00 € gedeckt werden kann. Hiervon abzuziehen sind mindestens noch die in der Investitionsliste aufgeführte Summe von 865.600,- €.

 

Die Restmittelübertragung, gemäß dem Haushaltsentwurf, wird voraussichtlich  eine Summe von 3,5  Mio.Euro betragen.

 

Zur Finanzierung von Investitionen ohne Kreditaufnahme steht damit ein Betrag von bis zu 5,0 Mio Euro zur Verfügung.