Vorlage
FB III/076/2014
Art
Beschlussvorlage

ISEK und Vorbereitende Untersuchungen Eschhofsiedlung –                                 Beschluss zur Antragstellung auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm

 

Die Gemeinde Lemwerder hat gemäß Beschluss des 26.09. 2013 Vorbereitende Untersuchungen für die Eschhofsiedlung sowie die Ortsmitte / Stedinger Straße eingeleitet sowie ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept beauftragt.

 

Für den Bereich Stedinger Straße / Ortsmitte wird eine Antragstellung in 2014 nicht erfolgen; die Vorbereitenden Untersuchungen wurden zunächst für die Eschhofsiedlung fertiggestellt.

 

Die Vorbereitenden Untersuchungen sollen klären, ob und in welchem Maße städtebauliche Missstände vorliegen, die die Voraussetzung für die Festlegung eines Fördergebietes bilden.

 

Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept und die  Vorbereitenden Untersuchungen für das Teilgebiet Eschhofsiedlung liegen vor, die Unterlagen liegen bei.

 

Eine Beteiligung der Betroffenen hat im Februar 2014 stattgefunden, die Ergebnisse sind  in die Vorbereitenden Untersuchungen eingeflossen.

Eine Information der Betroffenen über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen erfolgt am 6.5.2014 – die Ergebnisse werden mündlich dargestellt.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse werden bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt; hierüber wird zeitnah nach Eingang der Stellungnahmen informiert.

 


 

 


Beschlussvorschlag:

 

a) Das Städtebauliche Entwicklungskonzept wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

b) Die Vorbereitenden Untersuchungen mit den gebietsbezogenen Darstellungen zu städtebaulichen Missständen, Erneuerungskonzept und Kosten- und Finanzierungsübersicht für die Eschhofsiedlung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

c) Die Gemeinde Lemwerder wird zur Durchführung von Maßnahmen zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des Wohngebietes Eschhofsiedlung einen Antrag auf Gewährung von Städtebaufördermitteln der Programmkomponente "Soziale Stadt" beantragen.

 

d) Die Gemeinde Lemwerder wird den durch Einnahmen und durch Städtebaufördermittel des Landes nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme aufbringen und die notwendigen Mittel im Haushaltsplan entsprechend bereit stellen. Gemäß Kosten- und Finanzierungsübersicht der Vorbereitenden Untersuchungen ergibt sich ein Eigenanteil der Gemeinde zur Gegenfinanzierung der Fördermittel von Bund und Land in Höhe von 2.747.073 Euro.