Betreff
Haushaltsberatung 2018
P1.211001 - Grundschule Lemwerder
Sonstiges
Vorlage
FB I/135/2017
Art
Informationsvorlage

Beratungsgegenstand:

 

P1.211001.001- GS Lemwerder Verwaltung/Personal  

 

Im Produkt Grundschule Lemwerder Verwaltung und Personal wurden zum einen 500,00 € eingestellt für laufende Kosten im Rahmen der Breitbandaufstockung 2018. Zum anderen wurde ein investiver Betrag von 17.000,00 € für den Breitbandausbau in der Grundschule der Lemwerder eingeplant. Nach neuesten Informationen erfolgt die Abrechnung der Beträge erst im Jahre 2019, sodass die eingeplanten Ansätze herausgenommen werden und mittelfristig als Investitionszuschuss im Haushalt 2018 eingeplant werden.

Der für 2017 geplante Einbau eines Beschattungssystems für die Grundschule Lemwerder, Standort Mitte wurde im Oktober 2017 umgesetzt.

 

P1.211001.002- GS Lemwerder Schulbudget

Das Schulbudget wurde auch in diesem Jahr anhand der Schülerzahlen errechnet. Im Jahr 2018 werden voraussichtlich 189 Schüler die Grundschule Lemwerder besuchen, somit beträgt das Budget 16.200,00 €

Zusätzlich wurden 1000,00 € für die Anschaffung von 2 Lehrerlaptops im Haushalts eingeplant.

Des Weiteren stellte die Grundschule einen Antrag auf Jahr EDV-Mittel für Inklusion. Diese werden in jedem Jahr auf Antrag, als Aufstockung der Inklusionspauschale gemäß dem Finanzverteilungsgesetz des Landes Niedersachsen, eingeplant. Die Inklusionspauschale des Landes wird im Jahre 2018 voraussichtlich 3.000,00 € betragen.

Aufgrund der verschiedenen digitalen Medien ist es zudem notwendig einen Wartungsvertrag mit den IT-Dienstleister zu schließen. Die Kosten hierfür sind mit 2.600,00 € im Haushalt verankert.

Um auch im nächsten Jahr die Frühaufsicht in der Grundschule anzubieten, wurde ein Betrag von 1.000,00 € auf der Beratungsliste ergänzt, dieser beinhaltet die Bezuschussung der Personalkosten für die Durchführung des Angebots.

Die Restmittelübertragungsliste wurde um die Übertragung des Budgetrestes der Grundschule erhöht. Der genaue Betrag kann erst zu Beginn des neuen Jahres festgestellt werden. .

 

 

Sonstiges

 

Der Schulelternrat der Gemeinde Lemwerder beantragt mit Schreiben vom 31.10.2017 die Erstattung von Buskosten für Schüler mit einem Schulweg von unter 2 km durch die Gemeinde, sh. Anlage. Für die Schülerbeförderung ist der Landkreis gem. § 114 I Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zuständig. Nach § 114 II NSchG bestimmt der Landkreis die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht. Der Landkreis Wesermarsch hat die Entfernung auf 2 km festgesetzt. Bis zu dieser Entfernung wird die Bewältigung der Strecke (zu Fuß) für den Schüler als zumutbar angesehen.

In dem Antrag wird Bezug genommen auf das Projekt Schulexpress. Nach Rücksprache mit der Referentin, Frau Nölle, empfiehlt sie ausdrücklich aus gesundheitlichen Gründen auch einen Weg von bis zu 2 km zu Fuß zurückzulegen. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, den Antrag auf Erstattung von Buskosten abzulehnen.

 

Des Weiteren beantragt der Schulelternrat bezogen auf den Standort Deichshausen die Schaffung von Differenzierungsräumen.  Der Arbeitskreis Schulentwicklung hat am 20.11.2017 getagt und sich mit dieser Frage beschäftigt. Der Arbeitskreis hat sich mehrheitlich für die Empfehlung ausgesprochen, die Idee „Schule unter einem Dach“  zu verfolgen. Entgegen der bisherigen Beschlusslage der Sicherung von zwei Standorten müsste dazu ein neuer Beschluss über einen Standort gefasst werden. Bezogen auf die Wahl des Standortes sind noch Vor- und Nachteile abzuwägen und Informationen zusammenzutragen. Dies ist aus Sicht der Verwaltung ist nach der grundsätzlichen Entscheidung sinnvoll.

 

Hinsichtlich der Schaffung von weiteren Räumen wurde daher der Vorschlag unterbreitet, aus Kostengründen zunächst eine Modulbauweise zu prüfen die an einem künftigen Standort weiter genutzt werden kann.

 

Alternativ kann kurzfristig erneut ein Containerklassenraum gemietet werden. Die Kosten für die Miete betragen jährlich 8.400 €, außerdem wären Kosten für eine Bodenuntersuchung und Anschlüsse (Wasser/Strom) zu berücksichtigen. Die Verwaltung muss vorab die Zuwegung sowie die technischen Anschlussmöglichkeiten prüfen.

 

Die weiteren Anträge des Schulelternrates (barrierefreier Zugang, behindertengerechte Toiletten und Waschraum in der Grundschule) wurde im Bauausschuss am 23.11.2017 vorgestellt. Beide Varianten können/müssen bei einer Übergangslösung mit einbezogen werden.