P1.211001 - Grundschule Lemwerder
Sonstiges
Beratungsgegenstand:
P1.211001.001- GS Lemwerder
Verwaltung/Personal
Im Produkt
Grundschule Lemwerder Verwaltung und Personal wurden zum einen 500,00 €
eingestellt für laufende Kosten im Rahmen der Breitbandaufstockung 2018. Zum
anderen wurde ein investiver Betrag von 17.000,00 € für den Breitbandausbau in
der Grundschule der Lemwerder eingeplant. Nach neuesten Informationen erfolgt
die Abrechnung der Beträge erst im Jahre 2019, sodass die eingeplanten Ansätze
herausgenommen werden und mittelfristig als Investitionszuschuss im Haushalt
2018 eingeplant werden.
Der für 2017
geplante Einbau eines Beschattungssystems für die Grundschule Lemwerder,
Standort Mitte wurde im Oktober 2017 umgesetzt.
P1.211001.002- GS Lemwerder Schulbudget
Das Schulbudget
wurde auch in diesem Jahr anhand der Schülerzahlen errechnet. Im Jahr 2018
werden voraussichtlich 189 Schüler die Grundschule Lemwerder besuchen, somit
beträgt das Budget 16.200,00 €
Zusätzlich wurden
1000,00 € für die Anschaffung von 2 Lehrerlaptops im Haushalts eingeplant.
Des Weiteren
stellte die Grundschule einen Antrag auf Jahr EDV-Mittel für Inklusion. Diese
werden in jedem Jahr auf Antrag, als Aufstockung der Inklusionspauschale gemäß
dem Finanzverteilungsgesetz des Landes Niedersachsen, eingeplant. Die
Inklusionspauschale des Landes wird im Jahre 2018 voraussichtlich 3.000,00 €
betragen.
Aufgrund der
verschiedenen digitalen Medien ist es zudem notwendig einen Wartungsvertrag mit
den IT-Dienstleister zu schließen. Die Kosten hierfür sind mit 2.600,00 € im
Haushalt verankert.
Um auch im nächsten
Jahr die Frühaufsicht in der Grundschule anzubieten, wurde ein Betrag von
1.000,00 € auf der Beratungsliste ergänzt, dieser beinhaltet die Bezuschussung
der Personalkosten für die Durchführung des Angebots.
Die
Restmittelübertragungsliste wurde um die Übertragung des Budgetrestes der
Grundschule erhöht. Der genaue Betrag kann erst zu Beginn des neuen Jahres
festgestellt werden. .
Sonstiges
Der Schulelternrat
der Gemeinde Lemwerder beantragt mit Schreiben vom 31.10.2017 die Erstattung
von Buskosten für Schüler mit einem Schulweg von unter 2 km durch die Gemeinde,
sh. Anlage. Für die Schülerbeförderung ist der Landkreis gem. § 114 I Niedersächsisches
Schulgesetz (NSchG) zuständig. Nach § 114 II NSchG bestimmt der Landkreis die
Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule, von der an die Beförderungs-
oder Erstattungspflicht besteht. Der Landkreis Wesermarsch hat die Entfernung
auf 2 km festgesetzt. Bis zu dieser Entfernung wird die Bewältigung der Strecke
(zu Fuß) für den Schüler als zumutbar angesehen.
In dem Antrag wird
Bezug genommen auf das Projekt Schulexpress. Nach Rücksprache mit der
Referentin, Frau Nölle, empfiehlt sie ausdrücklich aus gesundheitlichen Gründen
auch einen Weg von bis zu 2 km zu Fuß zurückzulegen. Verwaltungsseitig wird
daher vorgeschlagen, den Antrag auf Erstattung von Buskosten abzulehnen.
Des Weiteren
beantragt der Schulelternrat bezogen auf den Standort Deichshausen die
Schaffung von Differenzierungsräumen.
Der Arbeitskreis Schulentwicklung hat am 20.11.2017 getagt und sich mit
dieser Frage beschäftigt. Der Arbeitskreis hat sich mehrheitlich für die
Empfehlung ausgesprochen, die Idee „Schule unter einem Dach“ zu verfolgen. Entgegen der bisherigen
Beschlusslage der Sicherung von zwei Standorten müsste dazu ein neuer Beschluss
über einen Standort gefasst werden. Bezogen auf die Wahl des Standortes sind
noch Vor- und Nachteile abzuwägen und Informationen zusammenzutragen. Dies ist
aus Sicht der Verwaltung ist nach der grundsätzlichen Entscheidung sinnvoll.
Hinsichtlich der
Schaffung von weiteren Räumen wurde daher der Vorschlag unterbreitet, aus
Kostengründen zunächst eine Modulbauweise zu prüfen die an einem künftigen
Standort weiter genutzt werden kann.
Alternativ kann
kurzfristig erneut ein Containerklassenraum gemietet werden. Die Kosten für die
Miete betragen jährlich 8.400 €, außerdem wären Kosten für eine
Bodenuntersuchung und Anschlüsse (Wasser/Strom) zu berücksichtigen. Die
Verwaltung muss vorab die Zuwegung sowie die technischen Anschlussmöglichkeiten
prüfen.
Die weiteren Anträge des Schulelternrates (barrierefreier Zugang, behindertengerechte Toiletten und Waschraum in der Grundschule) wurde im Bauausschuss am 23.11.2017 vorgestellt. Beide Varianten können/müssen bei einer Übergangslösung mit einbezogen werden.