Betreff
Verkauf gemeindeeigener Baugrundstücke (Bebauungsplan Nr. 34 - Goethestraße)
Vorlage
FB II/002/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen des vereinfachten Umlegungsverfahrens Goethestraße und durch die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 34 sind nachfolgende Grundstücke zu Bauland geworden. Die Gemeinde Lemwerder ist Eigentümerin der Grundstücke „HsNr. 7“ (Flurstück 66/12) und „HsNr. 12“ (Flurstück 66/13), welche im nachstehenden Planauszug ersichtlich sind.

 

Das Grundstück „HsNr. 7“ hat eine Grundfläche von 522 m² und das Grundstück „HsNr. 12“ hat eine Fläche von 569 m².

 

Gemäß § 125 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) soll das vorgenannte Gemeindevermögen veräußert werden. Bei der Bewertung des Vermögenswertes wird der aktuell geltende Bodenrichtwert angenommen werden. Im Bereich der bereits bebauten Grundstücke in der Goethestraße beträgt dieser Wert 66 €/m². Für die neuen Grundstücke wird der aktuelle Bodenrichtwert am 18.01.2018 vom Gutachterausschuss festgelegt.  

Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen,  die beiden Grundstücke im Rahmen eines Bieterverfahrens gegen Höchstgebot zu verkaufen. Für die „HsNr. 7“ sollte eine Summe von 34.452 € und für „HsNr. 12“ eine Summe von 37.554 € als Mindestgebot (entsprechend des Bodenrichtwertes) angesetzt werden.


 

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss/VA beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung zur Veräußerung (Bekanntmachung in der Tagespresse und Internet) der beiden Grundstücke in der Gemarkung Altenesch, Flur 3, Flurstücke 66/12 und 66/13 gegen Höchstgebot. Die Entscheidung über den Verkauf erfolgt durch Ratsbeschluss.