Sachverhalt: Der Bebauungsplan Edenbüttel II wurde am 06.12.2012 gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung öffentlich vorgestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden die Behörden und Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 24.11.2012 bis 31.12.2012 beteiligt. Es erfolgte in der Zeit vom 11.03.2013 bis 12.04.2013 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB die entsprechende öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Im Zuge dieser Auslegung ergaben sich zusätzliche Anforderungen, die eine erneute Auslegung des Planentwurfs erforderlich machten. Der Verwaltungsausschuss beschloss daher am 15.05.2014 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 33 „Gewerbegebiet Edenbüttel II“ einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die weitere Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Diese Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 10.06.2014 bis 11.07.2014.

 

Aufgrund der parallelen Planung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lemwerder wurde der nächste Schritt der Prüfung der eingereichten  Stellungnahmen und die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 und § 2 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 33 „Gewerbegebiet Edenbüttel II“ bis auf weiteres verschoben. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurde am 09.03.2016 gemäß § 6 BauGB vom Landkreis Wesermarsch genehmigt. Am 08.04.2016 wurde der Flächennutzungsplan mit seiner öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig. Innerhalb der Jahresfrist gemäß § 215 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 214 BauGB wurden keine Verletzungen von Vorschriften geltend gemacht.

Nachdem am 23.02.2017 das für die Begleitung der Aufstellung des B-Plan Nr. 33 beauftragte Planungsbüro verschiedene Umsetzungsvarianten des weiteren Vorgehens vorgestellt hat, sprach sich der Finanz- und Planungsausschuss am 18.05.2017 dafür aus, beim letzten Verfahrensstand wieder einzusteigen und mit der Abwägung der eingegangen privaten Einwendungen und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange fortzufahren.

Als Anlage zu dieser Vorlage wurden daher der Politik die Originale der eingegangenen Stellungnahmen und die seitens der Verwaltung erarbeiteten und im Detail ergänzten Entwurf der Abwägungsvorschläge (Stand: 13.02.2018) zugeleitet.

Unabhängig von den vorgenannten Eingaben zum Bebauungsplanverfahren wurde der artenschutzrechtliche Umgang mit dem „Seeadlerhorst Deichshausen“ gesondert beschrieben und mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie den Fachbetreuern der Staatlichen Vogelschutzwarte des Landes Niedersachsen abgestimmt. Der Punkt ist unter „Maßnahmen für den Artenschutz“ unter der Nummer 10 im Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 33 – Gewerbegebiet „Edenbüttel II“ aufgeführt.

 

In der Fachausschusssitzung werden die inhaltlich vergleichbaren Eingaben vom begleitenden Planungsbüro „P3 Planungsteam“ vorgestellt und die Abwägungsvorschläge erläutert. Der Fachplaner und die Verwaltung stehen auch für Einzelfragen zur Verfügung.  


Beschlussvorschlag: Nach eingehender politischer Beratung, empfiehlt der Finanz- und Planungsausschuss dem VA, die während der öffentlichen Auslegung eingegangen Stellungnahmen, gemäß § 1 Abs. 7 und § 2 Abs. 3 BauGB zu beachten und entsprechend den erarbeiteten Abwägungsvorschlägen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.