Betreff
Übernahme von Bürgschaften
Vorlage
FB I/033/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Lemwerder beschloss am 23.04.1998 eine Bürgschaft für das vom CVJM-Sozialwerk aufzunehmende Darlehen zur Finanzierung der Sanierung des Kindergartens zu übernehmen.

 

Das Darlehen i.H.v. 1.400.000,00 DM ~ 715.808,63 € wurde mit einer Zinsbindung von 20 Jahren zum 30.04.1998 aufgenommen.

 

Nach Ablauf der 20-jährigen Zinsbindung, zum 30.04.2018, beabsichtigt das CVJM-Sozialwerk ein neues Darlehen zur Finanzierung der Restschuld i.H.v. 450.000,00 € aufzunehmen.

 

Um weiterhin die günstigen Konditionen eines Kommunaldarlehens in Anspruch nehmen zu können, bedarf es einer neuen Bürgschaftserklärung durch die Gemeinde Lemwerder.

Durch die weitere Übernahme dieser Bürgschaft würden sich auch die indirekt zu zahlenden Zinsen der Gemeinde Lemwerder verringern.

Der Gemeinde Lemwerder liegen die Darlehensangebote der Kreditinstitute des CVJM-Sozialwerks vor.

 

Diese Bürgschaft ist nach den §§ 58 und 121 NKomVG zulässig, vom Rat zu beschließen und durch den Landkreis zu genehmigen. Eine entsprechende Anfrage wurde bereits bei der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreis Wesermarsch gestellt.


 

 


Beschlussvorschlag: Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt, der VA/der Rat beschließt weiterhin die Bürgschaft für das vom CVJM-Sozialwerk aufzunehmende Darlehen zur Finanzierung der Sanierung des Kindergartens zu übernehmen.