Betreff
Ausbau Fuß/ Fahrradweg Stedinger Straße
Hier: Antrag UWL-Fraktion vom 06.05.2018
Vorlage
FB II/004/2018
Art
Beschlussvorlage

Stellungnahme der Verwaltung:

Es handelt bei dem beschriebenen Weg um eine Nebenanlage zur Stedinger Straße (L 885), welche als „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ (Verkehrszeichen 240 StVO) vom zuständigen Straßenbaulastträger (NLStbV/ Straßenmeisterei Delmenhorst) in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Wesermarsch ausgewiesen worden ist. Das Verkehrszeichen 240 sagt aus, dass Radfahrer und Fußgänger den Weg gemeinsam nutzen sollen, dass bedeutet das Fußgänger und Radfahrer diesen Sonderweg nehmen müssen (Radwegbenutzungspflicht). Für alle anderen Verkehrsteilnehmer ist der Weg verboten. Ist durch Zusatzzeichen (Z.B. Mofa frei) die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.

Radfahrer müssen immer auf die Fußgänger Rücksicht nehmen.

 

Die vorhandene o.g. Nebenanlage wurde gem. der Vorgaben des Landes Niedersachsen auf 1,80 m bis 2,00 m breite ausgebaut. Nach heutigen Vorschriften (u.a. Richtlinien für die Anlage von Landstraßen RAL 2012 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV;  Regelwerke zum Entwurf von Straßen und Radverkehrsanlagen (z. B. ERA 2010), StVO vom April 2013 (einschließlich der Verwaltungsvorschrift [VwV] von 2009) müssen fahrbahnbegleitende Geh- und Radwege in der Regel auf einer Straßenseite als gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 StVO) für Zweirichtungsverkehr mit einer Breite von 2,50 m angelegt werden.

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Straßenbaulastträger wird aktuell kein Handlungsbedarf bzgl. einer Verbreiterung der abgesetzten Nebenanlage gesehen.

 

Zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer wurde in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger im Oktober 2005 von der Gemeinde auf Höhe des Discounter Netto, eine Verkehrsinsel installiert, die den Fußgängern das Überqueren der Stedinger Straße in diesem Abschnitt erleichtern soll.

 

Um in diesem Abschnitt ein sog. „Dunkelampel“ (Bedarfsampel) zu installieren, müsste vom Straßenbaulastträger eine Verkehrsmengenzählung veranlasst werden. Bei dieser müsste festgestellt werden, dass min. 600 Fahrzeuge und min. 50 Personen in der Stunde die Straße in diesem Bereich nutzen. Vor einer solchen Zählung empfiehlt der Landkreis die Stellungnahme der extra beim Landkreis Wesermarsch eingerichteten Schulwegsicherungskommission einzuholen. 


Abschnitt:

 


Beschlussvorschlag: Es wird daher verwaltungsseitig empfohlen, einen Antrag bei der Schulwegsicherungskommission des Landkreises Wesermarsch (Fachdienst 40) zu stellen, um die Verkehrssicherheit auf den entsprechenden nachfolgenden Abschnitt unter Bezugnahme von allen Fachbehörden (u.a. Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträger, Polizei, Gemeinde, Schule) überprüfen zu lassen.