Betreff
Bauleitplanung - Anfrage zur Aufstellung eines Bebauungsplans - Am Hohen Groden Nordost
Vorlage
FB II/044/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Die Eigentümer von z. Zt. landwirtschaftlich genutzten Flächen im Außenbereich am nordöstlich gelegenen Ende der Straße „Am Hohen Groden“ (siehe Planskizze rechte Seite) sind an die Gemeindeverwaltung herangetreten und haben den Wunsch geäußert, die der Straße zugewandten Bereiche einer Wohnbebauung zuführen zu wollen. Der entsprechende Bereich ist Teil der Grundstückseigentümerabfrage zu einer Baulanderschließung im Jahr 2016 gewesen. Die Verwaltung hat bereits Kontakt mit der Fachbehörde des Landkreises aufgenommen und signalisiert bekommen, dass diese mit dem Vorhaben grundsätzlich einverstanden wäre. Das geeignete städtebauliche Mittel zur Umsetzung wäre ein „einfacher Bebauungsplan“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB. Die anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans sind durch die Antragsteller zu begleichen. Die Planungshoheit verbleibt bei der Gemeinde. Die Gemeinde wird im Falle eines Beschlusses städtebauliche Verträge mit den Beteiligten abschließen, um die Einzelheiten zum Verfahren zu regeln.

 


 

 


Beschlussvorschlag: Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem VA, die Gemeindeverwaltung zu ermächtigen, städtebauliche Verträge mit den Antragstellern abzuschließen, mit dem Ziel, einen Bebauungsplan für das dargestellte Gebiet aufzustellen.

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine.