Betreff
Bebauungsplan Nr. 33 "Edenbüttel II"
- Antrag der UWL-Fraktion vom 21.06.2018
Vorlage
FB II/468/17-1/18-3
Aktenzeichen
612642
Art
Informationsvorlage
Referenzvorlage

Der Antrag der UWL-Fraktion möchte nachfolgende Punkte/ Aussagen betrachtet und behandelt haben.

 

  1. „Die tatsächliche Eignung der vorgesehenen Fläche zum Ausgleich der Eingriffsfolgen erscheint uns nach der Beschreibung der Analyseergebnisse höchst fraglich.“
  2. „So ist u.a. die Fläche nur ca. halb so groß wie das Plangebiet.“
  3. „Auf die vielfältigen geschützten Arten im Plangebiet die durch die Bebauung vertrieben werden, wird gar nicht eingegangen.“
  4. Auch auf die absehbare Beeinträchtigung der in der Nähe befindlichen Ausgleichsfläche für Edenbüttell I wird in der vorliegenden Begründung nicht eingegangen.“

 

Zu den vorgenannten Punkten werden entsprechende Aussagen in der Begründung zum Bebauungsplan unter dem Abschnitt Umweltbericht unter dem Gliederungspunkt B 2 getroffen. Im Detail werden unter nachfolgenden Unterpunkt 2 die Bewertung der Umweltauswirkungen beschrieben. Diese Aussagen befinden sich im Wesentlichen auf den Seiten 43 bis 57 der Begründung.

 

Die Punkte 1 und 2 der UWL-Fraktion werden im Kern in der Abb. 8 und Abb. 9 auf Seite 55 der Begründung abschließend behandelt. Hier wird auf das Ergebnis der Gesamtbewertung des Saldos der Planfläche und der Ausgleichfläche vor und nach der Aufwertung der Kompensationsflächen aufgeführt. Der Weg zu den Wertungspunkten wird auf den vorherigen Seiten 45 bis 53 und der entsprechenden Abbildungen erläutert.

 

Zum Punkt 3 der UWL-Fraktion wird unter der Überschrift „Betriebsbedingte Auswirkungen“ auf Seite 38/39 behandelt und eine entsprechende Aussage getroffen.

 

Zum Punkt 4 der UWL-Fraktion wird unter der Überschrift „Baubedingte Auswirkungen“ auf Seite 37 in den beiden letzten Sätzen des ersten Absatzes eine Aussage getroffen.

 

Weitere Fragen und Details wird der Fachplaner, Herr Zippel, vom beauftragten Planungsbüro am Sitzungstag beantworten. 


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