Betreff
Städtebauförderung - Richtlinie zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfond
Vorlage
BÜ/064/2018
Art
Beschlussvorlage

Im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes „Soziale Stadt“ besteht die Möglichkeit, für die Entwicklung von Maßnahmen, Projekten und Aktionen in dem Gebiet einen Verfügungsfond einzurichten. Die Maßnahmen sind so anzulegen, dass die Mitwirkung der Betroffenen und das Engagement im Fördergebiet gestärkt werden.

Nachdem sich im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung im Herbst 2017 einige interessierte Anwohner für die Mitwirkung in einem Anliegerbeirat interessiert haben, gab es bisher 3 Informationsveranstaltungen. Im nächsten Termin soll eine gemeinsame Geschäftsordnung besprochen werden. Der Anliegerbeirat soll unter anderem auch über die Mittelverwendung  bzw. Anträge aus dem Verfügungsfond mitwirken.

 

Die NLG und die Gemeindeverwaltung haben dazu einen Entwurf einer Richtlinie erstellt. Dieser ist der Vorlage beigefügt.

Daneben soll der Tagesordnungspunkt in der Vorberatung im Fachausschuss auch genutzt werden, um einen Zwischenbericht zum Rahmenplan, zum Energetischen Quartierskonzept und zum Stand der Sanierungen vorzustellen.

 


 

 


Beschlussvorschlag: Der Finanz- und Planungsausschuss nimmt die Zwischenberichte zur Kenntnis. Er empfiehlt dem VA die Einrichtung eines Verfügungsfonds sowie die Richtlinie zur Vergabe von Finanzmitteln. Die NLG wird angewiesen, den Kosten- und Finanzierungsplan darauf anzupassen und vorzustellen. 

 


Finanzielle Auswirkungen: Der Verfügungsfond wird, wie auch die sonstigen Aufwendungen aus dem Programm, zu einem Drittel aus kommunalen Mitteln und zu zwei Dritteln aus Städtebaufördergeldern (Bund/Land) finanziert.