Betreff
Öffentliche Widmung von Gemeindestraßen
Gewerbegebiet Deichshausen (Aero-Mare)
Ernst-Pieper-Straße (Verlängerung)
Vorlage
FB II/080/2018
Aktenzeichen
661401
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Im Rahmen der weiteren Erschließung des Gewerbegebietes Deichshausen (Aero-Mare), Bebauungsplan Nr. 1-26, soll die bereits vorhandene Verkehrsfläche (Erschließungsstraße) gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet werden.

 

Die Verkehrsfläche soll als Verlängerung der „Ernst-Pieper-Straße“ ebenfalls den Namen „Ernst-Pieper-Straße“ erhalten.

 

Folgende Verkehrsfläche innerhalb des Gewerbegebiets Deichshausen ist gemäß § 6 Nds. Straßengesetz für den öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

 

Ernst-Pieper-Straße (Verlängerung)

Bestehend aus den Flurstücken 233/1, 236/9, 236/7, 236/5, 238/5 und 242/6 der Flur 3, Gemarkung Altenesch.

Anfangspunkt: Nördlich der Tecklenburger Straße (Flurstück 232/1, Flur 3, Gemarkung Altenesch) beginnend mit dem Flurstück 233/1, Flur 3, Gemarkung Altenesch.

Endpunkt: Flurstück 242/4, Flur 3, Gemarkung Altenesch

 


Beschlussvorschlag: Der Fachausschuss empfiehlt/ der VA/ Rat beschließt, aufgrund § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes gemäß anliegender Widmungsverfügung die obengenannte Gemeindestraße für den öffentlichen Straßenverkehr mit Wirkung vom 01.10.2018 zu widmen.