Betreff
Standesamtliche Trauung im Gut Weyhausen
Vorlage
FB I/084/2018
Art
Beschlussvorlage

Standesamtliche Trauung im Gut Weyhausen, Delmenhorster Straße 16 in 27809 Lemwerder

Sowie zusätzlich im Ratssaal und auch im Fraktionszimmer des Rathauses Lemwerder

 

Im August 2018 ist Frau Borchers, die Eigentümerin des Gut Weyhausen, auf die Standesbeamtin Frau Helling zugekommen und hat ihre Räumlichkeiten für standesamtliche Trauungen angeboten.

Eine Besichtigung der Räumlichkeiten ist bereits durch die Bürgermeisterin Frau Neuke und die Standesbeamtin Frau Helling erfolgt.

Es wurde festgestellt, dass die Räume sich sehr gut für die Trauungen eignen würden.

Vor Ort wurde bereits besprochen, wie die Abwicklung erfolgen könnte:

Die Anmeldung der Eheschließung muss, wie bei allen anderen standesamtlichen Trauungen, vorab im Standesamt des Rathauses erfolgen. Für die Trauungen im Gut Weyhausen werden feste Termine mit Frau Borchers und Frau Helling vorab vereinbart, wie z. B. jeden ersten Freitag im Monat.  Diese Termine werden den interessierten Brautpaaren vorgeschlagen.

Für die gesamte Trauung (Begrüßung, Sektempfang etc.) werden 1-1,5 Stunden eingeplant, so dass alle 1-1,5 Stunden an den vorgeschlagen Terminen Trauungen stattfinden könnten.

Sollte Frau Helling an Terminen verhindert sein, so wird der Standesbeamte Herr Wolfgramm oder eine andere Vertretung die Trauungen ausführen. 

 

Zusätzlich wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Lemwerder und Frau Borchers geschlossen.

Hier wird festgehalten, dass die Eheleute alles (bis auf den Termin und die standesamtliche Zeremonie) ausschließlich mit Frau Borchers vertraglich vereinbaren.

Diese schriftliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde und Frau Borchers gilt vorerst für den Zeitraum vom 01.12.2018 bis zum 31.12.2019.

 

Im Vertrag zwischen Frau Borchers und den Verlobten wird die Abwicklung der Nutzungsgebühr in Höhe von  ca. 250,00 € festgehalten wie auch der Versicherungsschutz etc.. Zusätzlich kann eine Gebühr für z. B. Sektempfang, evtl. Fotoshooting anfallen, aber auch dieses wird schriftlich festgehalten. 

Vertragspartner für die Eheschließung auf Gut Weyhausen sind nur die Verlobten sowie Frau Borchers. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich über die beiden Vertragsparteien.

Versichert sind alle Bediensteten durch den GUV Oldenburg. Die Brautleute sind über ihre eigene Privathaftpflichtversicherung versichert.

 

Die Gemeinde Lemwerder erhebt für die Trauung außerhalb des Rathauses keine zusätzlichen Gebühren, da kein erhöhter Aufwand seitens des Standesbeamten gegeben ist.

Standesamtliche Trauungen finden grundsätzlich nur während der regulären Dienstzeit statt.

Es ist beabsichtigt, die standesamtlichen Trauungen auf Gut Weyhausen ab dem

01. Dezember 2018 anzubieten. Der voraussichtlich erste Termin wird der 21.12.2018 sein.

 

Des Weiteren finden gelegentlich vereinzelt Trauungen im Fraktionszimmer und im Ratssaal des Rathauses statt. Hierzu kann es kommen, wenn das Brautpaar eine größere Gesellschaft ankündigt und die kurzfristige Umgestaltung der Räume es zeitlich zulassen.

Im Zuge dieser Veränderung wird nunmehr vorgeschlagen neben den Trauungen auf dem Gutshof Weyhausen auch das Fraktionszimmer und den Ratssaal für Trauungen vorzusehen.

 


 

 


Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Lemwerder den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Gemeinde Lemwerder beschließt, dass standesamtliche Trauungen an folgenden Orten stattfinden dürfen:

 

·         Trauzimmer im Rathaus

·         Fraktionszimmer des Rathauses

·         Ratssaal des Rathauses

·         Gut Weyhausen