Betreff
Kommunale Beteilung an der Kommunale Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co. KG
Vorlage
FB I/035/2018-1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beratungsgegenstand:

In der letzten Sitzung des Finanz- und Planungsausschusses am 20.09.2018 wurde über die Beteiligungserhöhung an der Kommunalen Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co. KG beraten. Gemäß der Vorlage Nr. FBI/035/2018 wurden mögliche Varianten, auch im Hinblick auf eine Beteiligung durch die Stiftung der Gemeinde Lemwerder, erläutert.

 

Zudem informierte der  Kommunalbetreuer, Ralf von Dzwonkowski, in der Sitzung über das neue EWE Netzbeteiligungsmodel 2018 (Präsentation in der Anlage) und beantwortete Fragen.

 

Eine Beteiligungserhöhung ist bis zu einem Maximalbetrag von 1.162.307,76 € von Seiten der Gemeinde Lemwerder möglich.

Die Gemeinde trägt derzeit einen Anteil von 278.922,24 € (Beschluss des Rates vom 26.09.2013). Daraus ergibt sich, gemäß der Verzinsung aus der ersten Beteiligungsphase (4,75 % bis 2028), eine Dividende von jährlich ca. 13.000,00 €.

Eine Anteilserhöhung in der zweiten Beteiligungsphase würde mit einer Dividende zu 3,57 %, ebenfalls bis 2028, verzinst werden.

 

Im Haushalt 2018 wurden Mittel i.H.v. 300.000,00 € für die Aufstockung der Beteiligung bereitgestellt.

 

Laut Aussage der KNN setzt sich der Ausgabebetrag für die angebotene Kommanditbeteiligung stets aus einer Kommanditeinlage zuzüglich 4.532 Prozent Agio zusammen. Die  Kommanditeinlage wird dabei auf volle EURO-Beträge gerundet, sodass die Gemeinde Lemwerder eine Aufstockung knapp unterhalb der angestrebten Beteiligungserhöhung angeboten werden kann. Seitens der KNN wird daher vorgeschlagen, eine Kommanditeinlage in Höhe von EUR 6.475,00 zuzüglich der 4.532 Prozent Agio auf die Kommanditeinlage in Höhe von EUR 293.447 zu zeichnen. In Summe beträgt dann der nachgefragte Ausgabebetrag EUR 299.922.

 

 

Damit die Gemeinde Lemwerder die Beteiligung erhöhen kann muss die Beteiligungserklärung bis spätestens 26.10.2018, notariell beurkundet, bei der EWE Netz GmbH eingereicht werden. Hierfür sind nachfolgende Beschlüsse notwendig:

 

Beschlussvorschlag: Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dass der Finanz- und Planungsausschuss dem Verwaltungsausschuss empfiehlt folgende Empfehlung an den Rat auszusprechen:

 

1. Die Gemeinde Lemwerder beteiligt sich in der zweiten Beteiligungsphase des Netzbeteiligungsmodells der EWE AG i.H.v. bis zu 300.000,00 € an der Kommunale Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co. KG und somit mittelbar an der EWE NETZ und ermächtigt die Bürgermeisterin alle hierzu erforderlichen oder zweckbedingten Maßnahmen zu ergreifen.

 

2. Zur Umsetzung des Netzbeteiligungsmodells ist die Erteilung einer (Unter-) Vollmacht unter Befreiung von Beschränkungen des § 181 BGB erforderlich. Der Rat befreit daher die Bürgermeisterin von den Beschränkungen des § 181 BGB und ermächtigt sie entsprechende (Unter-) Vollmachen zu erteilen. Der Rat übernimmt die Zuständigkeit hierfür aufgrund Vorbehaltsentscheidung nach § 58 Abs. 3 S. 1 NKomVG