Betreff
Sportförderung
Vorlage
FB II/094/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Haushaltssicherungsmaßnahmen 2015 wurde die bisherige Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit aufgehoben. Hintergrund war auch, dass eine klare Zielsetzung nicht erkennbar war und mit den Zuschüssen eine Mischung aus Sportförderung und Jugendförderung erfolgte. So wurden für Jugendliche Sportgeräte, Ausrüstungsgegenstände aber auch Fahrten pauschal bezuschusst. Der Personenkreis war teilweise identisch mit den Leistungsempfängern aus Bildung- und Teilhabe.

 

In den Jahren bis 2018 sind an die Gemeinde aus dem Sportbereich Anträge auf die Bezuschussung einzelner Anschaffungen in begrenzter Zahl eingegangen. Hintergrund dafür ist sicherlich auch, dass die Gemeinde viele Sportanlagen in eigener Trägerschaft besitzt und diese gut ausgestattet sind. Auf diese Weise nimmt die Gemeinde die freiwillige Aufgabe der Sportförderung bereits umfassend wahr.

 

Häufig nachgefragt wurde allerdings die pauschale Förderung von Klassen-  bzw. Gruppenfahrten. Hier soll in den nächsten Wochen ein Entwurf bzw. die Grundlagen für eine Neuauflage der Jugendförderung vorgestellt werden. Es ist zu beraten, ob die Jugendlichen im Sportbereich noch eine gesonderte Förderung erhalten sollen.

 

Für die Sportförderung sind zunächst Rahmenbedingungen zu beschließen, auf deren Grundlage eine neue Richtlinie erarbeitet wird.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind dabei folgende Bereiche zu betrachten:

 

1)      Zielsetzung

Verwaltungsseitig wird folgende Zielsetzung vorgeschlagen:

-       Die besondere kulturelle, soziale und gesundheitliche Funktion des Sportes soll gestärkt werden.

-       Die Möglichkeit der Teilhabe von Kindern- und Jugendlichen aber auch die besonderen Chancen der sozialen Integration sollen gefördert werden.

-       Die Möglichkeiten und Angebote zur sportlichen Betätigung sollen zielgerichtet verbessert werden.

 

 

2)      Maßnahmenvorschläge:

Ausgehend vom Gedanken einer Bezuschussung zur Erreichung der Zielsetzung sind folgende Zuschüsse möglich:

-       Baukostenzuschüsse bei nicht kommunalen Sportstätten (für Sportanlagen (Bsp: 25%) oder auch Anlagen, die nicht unmittelbar dem Sportbetrieb dienen z.B. Umkleiden, Sanitär oder Clubräume (Bsp: 10 %) bzw. zum Erhalt von Anlagen oder zur Weiterentwicklung (unterschiedliche Fördersätze)

-       Finanzierung von Sportgeräten, die einen Anschaffungswert von 500/750,- € übersteigen. Dabei ist die Unterbringung und Unterhaltung der Geräte vor Anschaffung abzusichern. Ggfls muss die Nutzbarkeit für andere Vereine gewährleistet werden.

-       Pauschale Zuschüsse für Mitglieder nach bestimmten Kriterien (z.B. Senioren, Kinder- und Jugendliche, Migrationshintergrund oder Schwerbehinderte)

-       Zuschüsse zu besonderen Veranstaltungen, Wettkämpfen oder Jubiläen

-       U.v.m wie z.B. Übungsleiterzuschüsse, Fahrtkostenzuschüsse, Fortbildungen …

 

3)      Allgemeine Fördervoraussetzungen

-       Mitgliedschaft im Kreissportbund (derzeit erfüllen  7 der rd. 20 eingetragenen Sportvereine diese Voraussetzung)

-       Nachrangige Förderung (insbesondere gegenüber der Landes- und Bundesförderung)

-       Verwendungsnachweis und Zweckbindungsfrist je nach Zuschussart

 

 

Um aus den vorstehenden Bereichen die für Lemwerder geeigneten Zielsetzungen und Maßnahmen zu finden wird vorgeschlagen in zunächst kleinem Kreis (je ein politischer Vertreter/1 – 2 Termine) eine Vorfestlegung zu beraten. Ein Vertreter des Sportbeirates sollte beratend hinzugezogen werden. Nach Festlegung der Rahmenbedingungen kann die Verwaltung den entsprechend ausformulierten Entwurf vorlegen.

Je nach Zielsetzung und Umfang ist der Betrag für die Haushaltsberatung 2019 einzustellen.


 

 


Beschlussvorschlag:

Der SportA benennt folgende Personen für eine Arbeitsgruppe: