Betreff
Wahl stv. Ortsbrandmeister - OFW Lemwerder
Vorlage
FB II/100/2018
Art
Beschlussvorlage

Auf der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Lemwerder am 16. November 2018 hat sich der bisherige stellvertretene Ortsbrandmeister Dennis Bösche wieder zur Wahl gestellt.

Gemäß § 20 (6) NBrandSchG ist als stv. Ortsbrandmeister vorgeschlagen, wer in einer hierzu einberufenen Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhält.

 

Als stv. Ortsbrandmeister wurde am 16. November 2018 von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Lemwerder der bisherige stv. Ortsbrandmeister Herr Dennis Bösche vorgeschlagen.

 

Der anwesende stellvertretende Kreisbrandmeister Ralf Hoyer wurde angehört und hat die Wahl des stv. Ortsbrandmeisters bestätigt (§ 20 (4) Satz 3 NBrandSchG). .

 

Der stv. Ortsbrandmeister ist, gem. § 20 (4) Satz 1 NBrandSchG, § 5 BeamtStG, § 6 NBG, in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.


 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat ernennt Herrn Dennis Bösche zum stv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lemwerder unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 05.01.2019 bis 04.01.2025.