Betreff
P+R-Anlage; Parkplatz Industriestraße
Hier: "Folgenutzung nach Ablauf der Zweckbindung"
Vorlage
FB II/006/2019
Art
Beschlussvorlage

Im April 1998 wurde der Park- und Ride-Parkplatz und ÖPNV-Halteplatz (P+R-Anlage) in der Industriestraße fertiggestellt. Die Herstellung der gesamten Anlage erfolgte durch Finanz-hilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Gemäß der Bewilligungs-bedingungen aus dem Zuwendungsbescheid wurde eine Zweckbindung der gesamten Anlage von 20 Jahren bis zum 31.12.2018 festgeschrieben. Die Benutzung des Park- und Ride-Parkplatzes wurde entsprechend seiner Zweckbindung nur mit Berechtigungsausweis gestattet.

 

In der Neuaufstellung der regionalen Raumordnung (RROP) ist ein Vorranggebiet Park-+Ride für die Anlage festgelegt worden.

 

Die aktuelle Nutzung des Parkplatzes mit Berechtigungsausweis erfolgt von Montag bis Freitag in der Zeitspanne von 7.00 bis 15.00 Uhr. Die Voraussetzung für den Erhalt eines Berechtigungsausweises ist der Nachweis, dass man mindestens 2 km Luftlinie vom P+R-Parkplatz entfernt wohnt und mit ÖPNV (Fähre, Bus und Bahn) zu seinem Arbeitsort weiterfährt.

 

Die Überprüfung der abgestellten Fahrzeuge erfolgt durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Bei den Kontrollen werden sehr häufig unberechtigte Nutzungen der Anlage festgestellt, was bei den regulären Nutzern, die für ihre Berechtigungskarte eine Gebühr gezahlt haben, missfällt. Fahrzeughalter mit ausländischem Kennzeichen sind im Rahmen des OWi-Verfahrens oft schwer zu verfolgen.

 

Es wird daher von der Verwaltung angeregt, die Nutzbarkeit des Parkplatzes zukünftig durch eine Schrankenanlage zu regeln, bei der die Nutzungsberechtigten eine entsprechende Scheckkarte als Zutrittsschlüssel erhalten. Die Baukosten würden bei geschätzten 6.500 € liegen. Die grundsätzliche Ausrichtung sollte weiterhin bei P&R liegen (gleiche Voraussetzungen).

 

Angepasst werden sollte die Gebühr für die Berechtigungskarte (Scheckkarte). Seit dem Jahr 2003 sind die Kosten je Berechtigungsausweis mit 10 € pro Jahr festgeschrieben und es werden bis zu 80 Ausweise ausgegeben. Eine Erhöhung auf bis zu 50 € ist aus Sicht der Verwaltung realistisch.

 

 

Eine Freigabe der Nutzung ist mit Schrankenanlage weiterhin möglich. Die Schranke sollte in der Zeit von 4.00 Uhr bis 15.00 Uhr allerdings geschlossen sein.

 

Der Nutzerkreis könnte auch durch die zusätzliche Installation eines Parkscheinautomaten erweitert werden, so dass Berechtigungsinhaber und weitere Nutzer den Parkplatz zukünftig gleichzeitig benutzen dürften. Dann sollte die Anzahl der Ausweisinhaber aber reduziert werden. Für einen Parkscheinautomaten fallen nach einer ersten Anfrage zusätzliche Anschaffungskosten von ca. 6.000 € an. 


Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt die Beibehaltung der Ausrichtung als Park- und Rideanlage (an der Fähre)  mit den bisherigen Beschränkungen und Regelungen auch nach Ablauf der Zweckbindung. Die künftige Nutzung soll durch eine Schrankenanlage und/oder einen Parkscheinautomaten geregelt werden. 

Die Verwaltung wird beauftragt die Umsetzung und Anpassung der Gebühr auf einen Jahresbetrag von x,- € ab 2020 vorzubereiten.