Betreff
Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung des nachrückenden Ratsherrn Rainer Wohlers
Vorlage
BÜ/024/2019
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat hat mit Beschluss vom 27. Juni 2019 festgestellt, dass die bei der Gemeindewahl am 11. September 2016 durch Personenwahl gewählte Ratsfrau Wiebke Naujoks (UWL) ihren Sitz im Rat der Gemeinde Lemwerder durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber Bürgermeisterin Neuke verloren hat.

 

Der freigewordene Sitz geht nach § 44 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) auf die nächste Person in der Reihenfolge der Personenwahl des Wahlvorschlages der UWL über.

 

Nächste Ersatzperson ist danach Herr Rainer Wohlers. Herr Wohlers wurde am 28.05.2019 über den Sitzübergang informiert und hat mit Eingang vom 03.06.2019 schriftlich die Wahl angenommen.

 

Der im Rat der Gemeinde Lemwerder frei gewordene Sitz geht somit auf die Ersatzperson Herrn Rainer Wohlers für die durch Personenwahl gewählte Ratsfrau Wiebke Naujoks gemäß § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 NKWG über.

 

Der Übergang des Sitzes wird gemäß § 44 Abs. 6 NKWG in Verbindung mit § 77 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) am 28.06.2019 öffentlich bekannt gemacht.

 

Nach § 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist Ratsherr Rainer Wohlers  durch Bürgermeisterin Neuke besonders auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen