Betreff
Krippe Lemwerder - Verfärbungen Sockelblech
Vorlage
FB 2/007/2025
Art
Mitteilungsvorlage

An der Krippe wurden zum Jahreswechsel 2023/2024 vereinzelt Verfärbungen am Sockelblech festgestellt. Es handelte sich zum einen um graue „Laufspuren“ sowie um weißliche Ablagerungen. Diese Verfärbungen sind der zuständigen Firma als Baumangel im Rahmen der Gewährleistung mitgeteilt worden. Niemand der am Bau Beteiligten hatte eine Erklärung für die Erscheinungen sowie die Ursache anzubieten.

In der Folge wurde bei einem gemeinsamen Termin mit der ausführenden Firma, des bauleitenden Architekten und der Verwaltung Bereiche der Holzfassade geöffnet, um dem Phänomen der Verfärbungen auf den Grund zu gehen. Es zeigte sich, dass die grauen Laufspuren dort aufgetreten sind, wo sich Hölzer der Unterkonstruktion befinden. Die untersuchten Bereiche waren trocken und wiesen keinerlei Schäden auf, sodass konstatiert werden konnte, dass die grauen Streifen nur eine optische Wirkung haben und keine technische Beeinträchtigung bedeuten. Die Spuren könnten in Zusammenhang mit Spritzwasser oder hoher Luftfeuchtigkeit stehen und darauf zurückzuführen sein, dass das zeitweise anliegende Wasser Inhaltsstoffe aus dem Holz herauswäscht. Dieses kommt bei bestimmten Holzarten, z. B. Eiche, in der Anfangsphase ihres Einbaus regelmäßig vor.

Für die weißen Ablagerungen gab es weiterhin keine Erklärung. Aufklärung sollte eine chemische Analyse bringen, die durch die Verwaltung in Auftrag gegeben wurde. Die Ablagerungen wurden als Materialprobe vom Zinkblech heruntergekratzt und an ein Labor zur Untersuchung gesendet. im Ergebnisbericht vom 21.03.2025 wurden folgende Elemente erwähnt:

 

Die Untersuchung zielte darauf, die Bestandteile des Materials und die möglichen Stoffe zu ergründen. Die Auswahl der angetroffenen chemischen Elemente ließ die Schlussfolgerung des Analytikers zu, dass es sich um Zinkoxid in Verbindung mit Ablagerungen von Sand und Streusalz handelt. Zinkoxid entsteht bei der Reaktion von Zink aus dem Zinkblech mit Luftsauerstoff.

Für die Verwaltung bedeutet das Ergebnis der Untersuchungen am Gebäude und im Labor, dass kein Mangel vorliegt und auch keine Beseitigung erforderlich ist. Trotzdem wird die Sockelzone weiter in Augenschein genommen, um eventuelle Veränderungen zu registrieren.

Zur Klärung des Sachverhalts gab es einen Antrag der FDP-Fraktion vom 13.03.2025.