Der Verwaltungsausschuss hat am 19.06.2025 den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1

Baugesetzbuch (Kurz: BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans zur Errichtung des Solarparks „Sannauer Feld“ gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung wurde am 21.08.2025 im digitalen Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht. Die Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung lagen vom 25.08. bis 02.10.2025 öffentlich aus.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gesichtet und zur Abwägung zusammenge-fasst. Bei Bedarf können die eingereichten Stellungnahmen bei der Verwaltung eingesehen werden.

Die Abwägung und die Entwürfe der angepassten Planunterlagen mit Begründung und text-lichen Festsetzungen werden am Sitzungstag durch das beauftragte Planungsbüro P3-Planungsteam aus Oldenburg erläutert.


Beschlussvorschlag:

Der Fachausschuss empfiehlt/ der VA beschließt die Abwägung der Stellungnahmen und fasst den Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41, "Solarpark Sannauer Feld“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans durchzuführen.

Nächste Schritte:

Öffentliche Auslegung / Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden, sowie Träger öffentlicher Belange. Die Dauer der Auslegung beträgt einen Monat. Geplante Aus-legung im Januar/Februar 2026.

a. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und ggf. Anpassung der Planunterlagen einschl. Begründung, Eingriffsregelung und Umweltbericht.

b. Evtl. Wiederholung des Verfahrens. Fassung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 1 BauGB und Beschluss der 2. Änderung Flächennutzungsplans.


Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens übernimmt der Antragssteller „Thomas Schriefer & Interessenten / Bürger Energie Genossenschaft Lemwerder e.G.“. Dies wurde über einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB vertraglich abgesichert.

Kostenart

Ist

Plan

Abw.



Klimarelevanz:

 keine

 kann nicht beurteilt werden

 Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft

 Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf die Stärkung des Ausbaus von erneuerbaren Energien.