Hier: Beschlussfassung Abwägung der Frühzeitigen Beteiligung und Fassung Auslegungsbeschluss
Der Verwaltungsausschuss hat am 19.06.2025 den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (Kurz: BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans zur Errichtung des Solarparks „Sannauer Feld“ gefasst.
Der
Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung wurde am 21.08.2025 im
digitalen Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht. Die Planunterlagen zur
frühzeitigen Beteiligung lagen vom 25.08. bis 02.10.2025 öffentlich aus.
Die
eingegangenen Stellungnahmen wurden gesichtet und zur Abwägung
zusammenge-fasst. Bei Bedarf können die eingereichten Stellungnahmen bei der
Verwaltung eingesehen werden.
Die Abwägung und die Entwürfe der angepassten Planunterlagen mit Begründung und text-lichen Festsetzungen werden am Sitzungstag durch das beauftragte Planungsbüro P3-Planungsteam aus Oldenburg erläutert.
Beschlussvorschlag:
Der Fachausschuss empfiehlt/ der VA beschließt die Abwägung
der Stellungnahmen und fasst den Auslegungsbeschluss zur
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Behörden
bzw. der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41, "Solarpark Sannauer Feld“ mit
paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans durchzuführen.
Nächste
Schritte:
Öffentliche
Auslegung / Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden, sowie
Träger öffentlicher Belange. Die Dauer der Auslegung beträgt einen Monat.
Geplante Aus-legung im Januar/Februar 2026.
a. Behandlung der eingegangenen
Stellungnahmen und ggf. Anpassung der Planunterlagen einschl. Begründung,
Eingriffsregelung und Umweltbericht.
b. Evtl. Wiederholung des Verfahrens. Fassung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 1 BauGB und Beschluss der 2. Änderung Flächennutzungsplans.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kosten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens übernimmt der
Antragssteller „Thomas Schriefer & Interessenten / Bürger Energie
Genossenschaft Lemwerder e.G.“. Dies wurde über einen städtebaulichen Vertrag
gem. § 11 BauGB vertraglich abgesichert.
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Kostenart |
Ist |
Plan |
Abw. |
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Klimarelevanz:
kann nicht beurteilt werden
Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft
Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf die Stärkung des Ausbaus von erneuerbaren Energien.
