Der Bebauungsplan Edenbüttel II wurde bereits am 06. Dezember 2012 gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung öffentlich vorgestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden die Behörden und Träger der öffentlichen Belange beteiligt und erfolgte die entsprechende öffentliche Auslegung. Im Zuge der Auslegung ergaben sich zusätzliche Anforderungen, die eine erneute Auslegung des Planentwurfs erforderlich machten. Der Verwaltungsausschuss beschloss daher am 15. Mai 2014 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 33 „Gewerbegebiet Edenbüttel II“ einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die weitere Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Aufgrund der parallelen Planung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lemwerder wurde der nächste Schritt, die Prüfung der eingereichten Stellungnahmen und die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 und § 2 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 33 „Gewerbegebiet Edenbüttel II“, bis auf weiteres verschoben. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurde am 09. März 2016 gemäß § 6 BauGB vom Landkreis Wesermarsch genehmigt und am 08. April 2016 wurde der Flächennutzungsplan mit seiner öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig. Innerhalb der Jahresfrist gemäß § 215 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 214 BauGB wurden keine Verletzungen von Vorschriften geltend gemacht.

Nach der Vorstellung verschiedener Umsetzungsvarianten des weiteren Vorgehens durch das beauftragte Planungsbüro, sprach sich der Finanz- und Planungsausschuss am 18. Mai 2017 dafür aus, beim letzten Verfahrensstand wieder einzusteigen und mit der Abwägung der eingegangen privaten Einwendungen und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange fortzufahren.

Am 08. März 2018 hat der Verwaltungsausschuss die abschließende Abwägung über den Umgang der eingereichten Stellungnahmen beschlossen.

Zum Umgang mit dem vorhandenen Seeadlerhorst („Artenschutz“) wurde sich mit den zuständigen Behörden (u.a. Untere Naturschutzbehörde) verständigt. Somit kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. 

Von der UWL-Fraktion, Ratsherr Schröder, wurde folgender Antrag gestellt:

„Der Bebauungsplan und die jüngsten Änderungen in der Planungsbegründung sollte vor einem Satzungsbeschluss im Gemeinderat im zuständigen Finanz- und Planungsausschuss behandelt werden.

Begründung:

Mit der Planungsbegründung wurden für die Rat- und Ausschussmitglieder neue Angaben zur Bewertung der vorgesehenen Ausgleichsfläche für Edenbüttel II durch das beauftragte Planungsbüro gemacht. Die tatsächliche Eignung der vorgesehenen Fläche zum Ausgleich der Eingriffsfolgen für Edenbüttel erscheint uns nach der Beschreibung der Analyseergebnisse höchst fraglich. So ist u.a. die Fläche nur ca. halb so groß wie das Plangebiet. Auf die vielfältigen geschützten Arten im Plangebiet die durch die Bebauung vertrieben werden, wird gar nicht eingegangen. Auch auf die absehbare Beeinträchtigung der in der Nähe befindlichen Ausgleichsfläche für Edenbüttel I wird in

der vorliegenden Begründung nicht eingegangen. Um eine Abwägung dieses wichtigen

Aspektes durch den Gemeinderat vornehmen zu können halten wir eine ausführliche

Behandlung im Finanz- und Planungsausschuss für zwingend erforderlich.“

(Der Antrag wird schriftlich nachgereicht.)

Weiterhin monierte Ratsherr Schröder, dass die Mitglieder der UWL-Fraktion erst 2 Tage vor der Sitzung des Rates lesbare Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt erhalten hätten. Daher wurde auch um eine Vertagung der Beratung gebeten.

Nach kurzer politischer Debatte wurde die Beratung auf einen Termin nach den Sommerferien vertagt.