Beschluss: einstimmig beschlossen

Bürgermeisterin Frau Neuke stellte dem Ausschuss den Gegenstand der Vorlage  - Städtebauförderung – Richtlinie zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfond vor.

 

Im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes „Soziale Stadt“ besteht die Möglichkeit, für die Entwicklung von Maßnahmen, Projekten und Aktionen in dem Gebiet einen Verfügungsfond einzurichten. Die Maßnahmen sind so anzulegen, dass die Mitwirkung der Betroffenen und das Engagement im Fördergebiet gestärkt werden. Nachdem sich im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung im Herbst 2017 einige interessierte Anwohner für die Mitwirkung in einem Anliegerbeirat interessiert haben, gab es bisher 3 Informationsveranstaltungen. Im nächsten Termin soll eine gemeinsame Geschäftsordnung besprochen werden. Der Anliegerbeirat soll unter anderem auch über die Mittelverwendung bzw. Anträge aus dem Verfügungsfond mitwirken.

 

Die NLG und die Gemeindeverwaltung haben dazu einen Entwurf einer Richtlinie erstellt.

 

Der Finanz- und Planungsausschuss nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Einrichtung eines Verfügungsfonds sowie die Richtlinie zur Vergabe von Finanzmitteln. Die NLG wird angewiesen, den Kosten- und Finanzierungsplan drauf anzupassen und vorzustellen.

 

Ratsherr Rosenhagen schlug vor, den Ausschluss von z.B. Parteien als Zuwendungsempfänger zu prüfen.

 

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird der Verfügungsfond, wie auch die sonstigen Aufwendungen aus dem Programm, zu einem Drittel aus kommunalen Mitteln und zu zwei Drittel aus Städtebaufördergeldern (Bund/Land) finanziert.

 


Im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes „Soziale Stadt“ besteht die Möglichkeit, für die Entwicklung von Maßnahmen, Projekten und Aktionen in dem Gebiet einen Verfügungsfond einzurichten. Die Maßnahmen sind so anzulegen, dass die Mitwirkung der Betroffenen und das Engagement im Fördergebiet gestärkt werden.

Nachdem sich im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung im Herbst 2017 einige interessierte Anwohner für die Mitwirkung in einem Anliegerbeirat interessiert haben, gab es bisher 3 Informationsveranstaltungen. Im nächsten Termin soll eine gemeinsame Geschäftsordnung besprochen werden. Der Anliegerbeirat soll unter anderem auch über die Mittelverwendung  bzw. Anträge aus dem Verfügungsfond mitwirken.

 

Die NLG und die Gemeindeverwaltung haben dazu einen Entwurf einer Richtlinie erstellt. Dieser ist der Vorlage beigefügt.

Daneben soll der Tagesordnungspunkt in der Vorberatung im Fachausschuss auch genutzt werden, um einen Zwischenbericht zum Rahmenplan, zum Energetischen Quartierskonzept und zum Stand der Sanierungen vorzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

 

Enthaltung: