Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Entwurf zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 1-26 nebst Begründung und Planzeichnung in der Zeit vom 15.10.2018 bis 16.11.2018 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Bauleitverfahren beteiligt. Die während der Auslegung eingegangen Stellungnahmen wurden geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.
Der Finanz- und Planungsausschuss und der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 06. Dezember 2018 empfohlen, die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1-26 zu beschließen.
Der Rat beschloss einstimmig gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 BauGB die erste Änderung des Bebauungsplan Nr. 1-26, „Gewerbegebiet Deichshausen“, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen für die Teilbereiche A und B und der Begründung, zu beschließen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat der Entwurf zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 1-26 nebst Begründung und Planzeichnung in der Zeit vom 15.10.2018 bis 16.11.2018 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Bauleitverfahren beteiligt. Die während der Auslegung eingegangen Stellungnahmen wurden geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag versehen, siehe Vorlagen Nr. FB II/522/17-1/18-2.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
18 |
Nein: |
- |
Enthaltung: |
- |