Bürgermeisterin
Neuke verliest den Sachverhalt zum Tagesordnungspunkt 4:
Der Rat hat mit
Beschluss vom 27. Juni 2019 festgestellt, dass die bei der Gemeindewahl am 11.
September 2016 durch Personenwahl gewählte Ratsfrau Wiebke Naujoks (UWL) ihren
Sitz im Rat der Gemeinde Lemwerder durch schriftliche Verzichtserklärung
gegenüber Bürgermeisterin Neuke verloren hat.
Der freigewordene
Sitz geht nach § 44 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) auf die nächste
Person in der Reihenfolge der Personenwahl des Wahlvorschlages der UWL über.
Nächste
Ersatzperson ist danach Herr Rainer Wohlers. Herr Wohlers wurde am 28.05.2019
über den Sitzübergang informiert und hat mit Eingang vom 03.06.2019 schriftlich
die Wahl angenommen.
Der im Rat der
Gemeinde Lemwerder frei gewordene Sitz geht somit auf die Ersatzperson Herrn
Rainer Wohlers für die durch Personenwahl gewählte Ratsfrau Wiebke Naujoks
gemäß § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 NKWG über.
Der Übergang des
Sitzes wird gemäß § 44 Abs. 6 NKWG in Verbindung mit § 77 Abs. 1 Nds.
Kommunalwahlordnung (NKWO) am 28.06.2019 öffentlich bekannt gemacht.
Nach § 43 in
Verbindung mit § 54 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist Ratsherr
Rainer Wohlers durch Bürgermeisterin
Neuke besonders auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten
hinzuweisen. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.
Frau Neuke verpflichtete daraufhin den neuen Ratsherrn Rainer Wohlers, unter Angaben der gesetzlichen Grundlagen.