Sitzung: 20.06.2019 Finanz- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB II/016/2019
Ratsherr Schöne erläuterte den Antrag der FDP-Fraktion und
bedankte sich bei der Verwaltung für die beigefügte Informationsvorlage. Er
sagte, dass die Satzung aufgrund des Alters angepasst werden sollte.
Bürgermeisterin Neuke regte an, dass man die Satzung aufheben und gemäß § 47
NBauO nach Einzelfall entscheiden sollte. Nach kurzer Diskussion, schloss sich
die FDP-Fraktion dem von der Bürgermeisterin beschriebenen Vorgehen an und zog
ihren Antrag zurück.
Der Ausschuss sprach sich einstimmig dafür aus, die bestehende Ablösesatzung aufzuheben und beauftragte die Verwaltung entsprechendes zu veranlassen.
Anmerkungen
zum Antrag der FDP-Fraktion vom 27.05.2019:
Auszug aus dem § 47 Abs. 5
Niedersächsische Bauordnung (NBauO) v. 3. April 2012:
(5) 1 Auf
Verlangen der Bauherrin oder des Bauherrn wird zugelassen, dass die Pflicht zur
Herstellung der notwendigen Einstellplätze, ausgenommen die Einstellplätze nach
§ 49, durch die Pflicht zur Zahlung eines Geldbetrages an die Gemeinde
ersetzt wird, soweit die Gemeinde dies durch Satzung bestimmt oder im
Einzelfall zugestimmt hat. 2 Zur
Zahlung des Geldbetrages sind die Bauherrin oder der Bauherr und die nach § 56
Verantwortlichen als Gesamtschuldner verpflichtet, sobald und soweit die bauliche
Anlage ohne notwendige Einstellplätze in Benutzung genommen wird. 3 Im Fall einer Zulassung nach Satz 1
kann die Baugenehmigung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.
Kommunen
mit Ablösesatzungen:
Kommune |
Stand
der Satzung |
Betrag
je Einstellplatz |
Delmenhorst |
01.01.2002 |
Kernzone (Zone I) auf 5.200,- € Kernzone (Zone II) auf 4.100,- € Außenbereich (Zone III) auf 2.600,- € |
Jade |
21.04.2008 |
2.000,00 € |
Lemwerder |
02.06.1989 |
2045,17
€ (4.000,- DM) |
Nordenham |
18.01.2002 |
Kernzone auf 3.200,- € Außenzone auf 1.800,- € |
Kommunen ohne
Ablösesatzungen:
Berne, Brake,
Budjadingen, Elsfleth, Ganderkesee, Hude und Stadland
Hier: Es gibt kein Anrecht auf eine Ablösung. Die Kommune kann im Einzelfall entscheiden.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
15 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |