Beschluss: einstimmig beschlossen

Bürgermeisterin Neuke stellt die Beschlussvorlage vor.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 BauGB, die zweite Änderung des Bebauungsplan Nr. 1-21, Gewerbegebiet Bahnhof Altenesch“, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung sowie der Gutachten „Verträglichkeitsanalyse für die Erweiterung eines Raiffeisen-Marktes in Lemwerder (Einordnung gem. § 11 Abs. 3 BauNVO, Fokus Satz 4)“ und „Zentraler Versorgungsbereich Lemwerder, Solitärstandorte, Sortimentsliste für Lemwerder“ zu beschließen.

 


Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat der Entwurf zur zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 1-21 nebst Begründung, sowie die Gutachten „Verträglichkeitsanalyse für die Erweiterung eines Raiffeisen-Marktes in Lemwerder (Einordnung gem. § 11 Abs. 3 BauNVO, Fokus Satz 4)“ und „Zentraler Versorgungsbereich Lemwerder, Solitärstandorte, Sortimentsliste für Lemwerder“ vom 29.07.2019 bis zum 29.08.2019 öffentlich ausgelegen. Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

 -

Enthaltung:

 -