Bürgermeisterin Neuke erläutert die Beschlussvorlage und verdeutlicht, dass eine Verpflichtung vorliegt, sowohl die Satzung als auch die Verordnung anzupassen. Sie veranschaulicht die geplanten Änderungen in der Satzung anhand einer Tabelle und gibt einige Beispiele von Straßen, die geprüft werden sollten. Es wird von ihr noch einmal verdeutlicht, dass dies bis 31.12.2019 befristet ist und ohne Beschluss ab Januar 2020 keine Regelung mehr vorhanden ist. Ratsherr Schöne bittet um eine Definition des Wortes „Schulsicherungsweg“. Die Antwort wird von Bürgermeisterin Neuke nachgereicht werden. Auf Nachfrage von Ratsherr Eymael nach dem Zustandekommen der Bekanntmachungskosten entgegnet Bürgermeisterin Neuke, dass diese durch Veröffentlichungskosten für die Zeitung sowie Druckkosten für die Satzungshefte zustande kommen. Sie teilt auf Nachfrage von Ratsherrn Schröder mit, dass die Gemeinde Lemwerder nach Hinweisen und Beschwerden tätig wird und keine regelmäßige Kontrolle im Gemeindegebiet erfolgt. Auf Nachfrage von Ratsherrn Wohlers informiert Bürgermeisterin Neuke darüber, dass die Ortsdurchfahrt (O.D) im rechtlichen Sinne bei der Fußgängerampel bei EDEKA beginnt.

 

Der TOP wird zur Beratung in die Fraktion gegeben.

Es erfolgt keine Abstimmung.