Sitzung: 14.11.2019 Finanz- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB II/054/2019
Fachdienstleiter Paack teilte mit, dass im Vorfeld bereits
eine Abstimmung unter Beteiligung aller Fraktionen erfolgt sei und dass es
wenige Punkte gab, die entsprechend gegenüber dem Verwaltungsvorschlag geändert
werden müssen. Die Verwaltung geht bei der Vorstellung auf diese Änderungen
ein. Nach kurzer Diskussion und Beratung wurde sich darauf verständigt, dass
bei § 5 der Verordnung die Uhrzeit herausgenommen wird, da es sich als
„praxisfremd“ darstellen würde. Bei § 11 sollte bezüglich des
Datenschutzbeauftragten auf Nachfrage bei der Gemeindeverwaltung verwiesen
werden. Es wurde sich bei Anlage 1 dafür ausgesprochen, dass die bisher
aufgeführten Straßen und Wege beibehalten werden. Hierzu sollte im Jahr 2020
eine intensive Beratung mit anschließender Neufassung erfolgen, die Anlage 1
sollte zum ersten Halbjahr 2020 neu beschlossen werden.
Der Fachausschuss sprach die einstimmige Empfehlung aus, die
Neufassung der Straßenreinigungssatzung und die dazugehörige Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung
mit den vorgenannten Änderungen zu beschließen.
Sachverhalt: Im Zuge der Bestrebungen, ältere Satzungen der Gemeinde
Lemwerder an die aktuelle Rechtslage anzupassen und generell zu
erneuern, werden verwaltungsseitig die anliegenden Entwürfe einer Neufassung
der Straßenreinigungssatzung nebst dazugehöriger Verordnung eingebracht.
Es wurden maßgeblich Veränderungen vorgenommen,
um der Rechtsprechung der letzten Jahre gerecht zu werden.
Im Einzelnen gibt es
Konkretisierungen der Zeiten (Werktag, Sonn- und Feiertag) zur Durchführung des
Winterdienstes. Zudem gibt es Vorschläge zu Änderungen beim Straßenverzeichnis
in Bezug auf Straßen bzw. bei der Beschreibung der Örtlichkeiten.
Die bisherige Verordnung endet mit Zeitablauf zum 31.12.2019. Eine neue Verordnung muss daher bei Beschlussfassung zum 01.01.2020 Inkrafttreten. Sie hat gemäß § 61 Nds. Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) eine Gültigkeitsdauer von maximal 10 Jahren.
Als Anlage zur Sitzungsvorlage sind eine Gegenüberstellung der aktuellen Satzung bzw. Verordnung und die Entwürfe der jeweiligen Neufassungen beigefügt.