Sachverhalt: Im Zuge der Bestrebungen, ältere Satzungen der Gemeinde
Lemwerder an die aktuelle Rechtslage anzupassen und generell zu
erneuern, werden verwaltungsseitig die anliegenden Entwürfe einer Neufassung
der Straßenreinigungssatzung nebst dazugehöriger Verordnung eingebracht.
Es wurden maßgeblich Veränderungen vorgenommen,
um der Rechtsprechung der letzten Jahre gerecht zu werden.
Im Einzelnen gibt es
Konkretisierungen der Zeiten (Werktag, Sonn- und Feiertag) zur Durchführung des
Winterdienstes. Zudem gibt es Vorschläge zu Änderungen beim Straßenverzeichnis
in Bezug auf Straßen bzw. bei der Beschreibung der Örtlichkeiten.
Die bisherige Verordnung endet mit Zeitablauf zum 31.12.2019. Eine neue Verordnung muss daher bei Beschlussfassung zum 01.01.2020 Inkrafttreten. Sie hat gemäß § 61 Nds. Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) eine Gültigkeitsdauer von maximal 10 Jahren.
Als Anlage zur Sitzungsvorlage sind eine Gegenüberstellung der aktuellen Satzung bzw. Verordnung und die Entwürfe der jeweiligen Neufassungen beigefügt.
Beschlussvorschlag: Es
wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die der Vorlage als Entwürfe beigefügte
Neufassung der Straßenreinigungssatzung und die dazugehörige Verordnung über Art und Umfang der
Straßenreinigung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen: Bekanntmachungskosten von ca. 1.500 € bei Produkt Straßenreinigung- und Winterdienst (P1.545000.001)