Fachdienstleiter Paack erläuterte die mit Vertretern der einzelnen Fraktionen vorabgestimmten Ergänzungen und Veränderungen bei der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Lemwerder (Kurz: SOVO). Nach entsprechender Beratung wurden folgende Anmerkungen beschlossen.

Es wurde bei § 2 Abs. 3 („Öffentliche Einrichtungen“) folgende Protokollnotiz einstimmig beschlossen, dass im Rahmen von Veranstaltungen von Vereinen und Verbänden, das Befahren erlaubt sei und eine Erlaubnis erteilt werden wird. Die Formulierung „in der Gemeinde“ wird gestrichen.

Bei § 6 Abs. 2 („Reinigen von Fahrzeugen“) und der Aufnahme der Formulierung „…in Gewässer oder Boden untersagt.“, ergaben sich verschiedene Ansichten. Es wurde sich darauf verständigt, dass eine Klärung bis zur nächsten Ratssitzung erfolgen wird. 

Bei § 9 Abs. 2 („ Abbrennen von Feuerwerken“) wurde festgehalten, dass „4 Wochen“ vor der Veranstaltung eine Anzeige bei der Gemeinde zu erfolgen hat.

 

Bürgermeisterin hielt als Ergebnis fest, dass keine vorbereitende Beschlussfassung im Fachausschuss nötig wird. Ratsherr Schöne ergänzte die Aussage, dass seitens seiner Fraktion eine grundsätzliche Zustimmung mit zwei Ausnahmen vorhanden sei.